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Die Bürgerstiftung Rot am See wurde 2015 gegründet. Ziel dieser Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Vorhaben. Sie ist bewusst sehr breit angelegt und umfasst folgende Bereiche:
Die Gemeinde Rot am See hat zur Gründung der „Bürgerstiftung Rot am See“ ein Stiftungskapital in Höhe von 12.500 € eingebracht.Zusätzlich wurde durch die Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim ein Betrag in Höhe von 12.500 € zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich sind schon mehrere Zustiftungen erfolgt, so dass das Stiftungskapital bereits auf 35.000 Euro angewachsen ist.
Der Stiftungsrat möchte die Bürgerstiftung mit Leben füllen und möglichst viele gemeinnützige Vorhaben unterstützen. Deshalb sind wir auf weitere Zustiftungen angewiesen. Die „Bürgerstiftung Rot am See“ kann mit einem finanziellen Betrag entweder als Spende oder als Zustiftung unterstützt werden.
Zustiftungen sind ab einer Zuwendung in Höhe von 500 € möglich. Der Stiftungsrat freut sich aber auch über kleinere Beträge, die als Spenden sofort für gemeinnützige Stiftungszwecke verwendet werden können. Alle Zuwendungen für die „Bürgerstiftung Rot am See“ sind steuerlich abzugsfähig. Selbstverständlich können die Stifter auch Vorschläge für die Verwendung der Zuwendungen machen.
Bankverbindung für Zustiftungen/Spenden:
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
BIC: SOLADES1SHA
IBAN: DE19 6225 0030 0001 5064 79
Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Spende Bürgerstiftung Rot am See" oder "Zustiftung Bürgerstiftung Rot am See" an.
Der Stiftungsrat freut sich über jede weitere Unterstützung und bedankt sich sehr herzlich bei den bisherigen Zustiftern.
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
BIC:
SOLADES1SHA
IBAN:
DE19 6225 0030 0001 5064 79
Bitte geben Sie als Verwendungszweck
„Spende Bürgerstiftung Rot am See“
oder
„Zustiftung Bürgerstiftung Rot am See“ an.
Wir sind für Sie da