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Zur Turnhalle 16
74585 Rot am See-Brettheim
- Die Personenzahl ist auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und der Regelung von Personenströmen und Warteschlangen zu begrenzen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 Corona-Verordnung ermöglicht wird.
Aufgrund der Hallengröße dürfen sich maximal 101 Personen in der Halle aufhalten. Das Foyer darf von maximal 25 Personen genutzt werden.
- Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Demnach dürfen sich nur 8 Personen gleichzeitig je Umkleidekabine, 6 Personen je Duschraum und eine Person je Toilettenraum aufhalten.
- Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Corona VO etwas anderes zulässt.
- Die Halle ist zeitlich versetzt zu betreten, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
- Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
- Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
- Die Räumlichkeiten sind regelmäßig, auch während des Sportbetriebes, zu lüften.
- Die Personenzahl ist auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und der Regelung von Personenströmen und Warteschlangen zu begrenzen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 Corona-Verordnung ermöglicht wird.
Aufgrund der Hallengröße dürfen sich maximal 46 Personen im Saal für Gymnastik und Versammlungen aufhalten. Zusätzlich dürfen sich im Bereich des Versammlungsraumes und der Bühne bis zu 22 Personen aufhalten. Der Aufenthalt im Bereich der Kegelbahn ist mit bis zu 20 Personen gestattet.
- Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Demnach darf sich nur eine Person je Toilettenraum aufhalten.
- Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Corona VO etwas anderes zulässt.
- Die Halle ist zeitlich versetzt zu betreten, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
- Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
- Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
- Die Personenzahl ist auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und der Regelung von Personenströmen und Warteschlangen zu begrenzen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 Corona-Verordnung ermöglicht wird.
- Aufgrund der Hallengröße dürfen sich maximal 44 Personen im Gymnastik- und Versammlungsraum aufhalten. Zusätzlich dürfen sich im Bereich des Mehrzweckraumes bis zu 26 Personen aufhalten. Der Aufenthalt im Bereich der Kegelbahn ist mit bis zu 20 Personen gestattet.
- Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Demnach dürfen sich nur 2 Personen gleichzeitig im Umkleideraum und 4 Personen je Toilettenraum aufhalten.
- Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Corona VO etwas anderes zulässt.
- Die Halle ist zeitlich versetzt zu betreten, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
- Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
- Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
Informationen zur Kultur- und Mehrzweckhalle "FORUM" erhalten Sie hier.
- Die Personenzahl ist auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und der Regelung von Personenströmen und Warteschlangen zu begrenzen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 Corona-Verordnung ermöglicht wird.
Aufgrund der Hallengröße dürfen sich maximal 336 Personen in der Halle aufhalten. Das Foyer darf von maximal 97 Personen und die Tribüne von maximal 27 Personen genutzt werden.
- Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Demnach dürfen sich nur 10 Personen gleichzeitig je Umkleidekabine und 6 Personen je Duschraum aufhalten.
- Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Corona VO etwas anderes zulässt.
- Die Halle ist zeitlich versetzt zu betreten, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
- Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
- Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
- Die Räumlichkeiten sind regelmäßig, auch während des Sportbetriebes, zu lüften.
- Die Oberflächen und Gegenstände, die häufig berührt werden (z.B. Türklinken) sind nach jedem Training von einem Verantwortlichen/dem Übungsleiter zu reinigen.
- Der Übungsleiter hat von den Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und soweit Daten bereits vorliegen. Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren und anschließend zu löschen. Auf Verlangen sind die Daten der Ortspolizeibehörde und/oder dem Gesundheitsamt vorzulegen.
- Personen,
1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen
ist der Zutritt verboten.
Bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben sind zusätzlich folgende Regelungen zu beachten:
- Im Falle eines Ligabetriebs oder einer Wettkampfserie hat der jeweilige Veranstalter ein über die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept zu erstellen. Dieses ist vom Betreiber der öffentlichen oder privaten Sportanlagen, in denen die einzelnen Veranstaltungen durchgeführt werden, an die spezifischen Bedingungen vor Ort anzupassen.
- Untersagt sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe
o mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern bis einschließlich 31. Juli 2020;
o Die zulässige Zuschauerzahl erhöht sich bis einschließlich 31. Juli 2020 auf 250 Zuschauerinnen und Zuschauer, wenn zusätzlich
1. und Zuschauern für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und
2. die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt.
Bei der Bemessung der Zuschauerzahl bleiben die Beschäftigten und sonstigen Mitwirkenden an der Veranstaltung wie Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Schieds- und Kampfrichterinnen und -richter sowie weiteres Funktionspersonal außer Betracht. Unter den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 Corona VO Sport in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt.
Aufgrund der Größe des FORUMS dürfen sich jedoch maximal 460 Personen im FORUM (336 Personen in der Halle, 97 Personen im Foyer, 27 Personen auf der Tribüne) aufhalten.
- Die Zulässigkeit und Ausgestaltung
1. des gastronomischen Angebots einschließlich der Ausgabe von Getränken und Speisen zum sofortigen Verzehr,
2. des Betriebs von angegliederten Einrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere Kosmetik, Massagen und Saunabereiche,
3. des Betriebs von weiteren Einrichtungen, insbesondere Einzelhandel und Souvenirgeschäfte
richten sich nach den für diese Angebote geltenden Vorschriften der CoronaVO sowie nach den aufgrund der CoronaVO erlassenen Rechtsverordnungen
Ortsverwaltung Brettheim
Kirchstraße 3
74585 Rot am See-Brettheim
Tel.: 07958 366
Ortsverwaltung Hausen am Bach
Tel.: 07958 367
Ortsverwaltung Reubach
Tel.: 07958 312
Wir sind für Sie da