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Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, dass vom 16.12.2020 bis zum 17.02.2021 die Kindertageseinrichtungen geschlossen werden.
Hier finden Sie unseren Elternbrief vom 15.12.2020 sowie einen Antrag auf Notbetreuung.
Um das Infektionsrisiko für alle am Betrieb der Kindertageseinrichtung teilnehmenden Personen, für die Kinder ebenso wie für die Erzieherinnen und Erzieher und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Kita einen Ausschluss solcher Kinder von der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung vor,
Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht in Fällen von Nummer 1 nicht, sofern nach den Bestimmungen der CoronaVO Absonderung eine Pflicht zur Absonderung nicht oder nicht mehr besteht.
Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ die Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung ausschließen. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.
Sofern solche Ausschlussgründe Ihnen bekannt sind oder bekannt werden, sind Sie verpflichtet,
Werden Ihnen solche Ausschlussgründe während eines Ferienabschnitts bekannt, genügt es, wenn Sie die Kindertageseinrichtung spätestens vor der Wiederaufnahme des Betriebs der Kindertageseinrichtung informieren, sofern die Gründe zu diesem Zeitpunkt noch aktuell bestehen.
Beförderung mit dem Bus zum Kindergarten:
im Jahr 2020: Fahrtkosten pro Monat für ein Kind 18,00 EUR
ab 2021: Fahrtkosten pro Monat für ein Kind 19,00 EUR
Weiter zu den Kindergartenbeiträgen
Während den oben genannten Öffnungszeiten ist eine Betreuung wie folgt möglich:
Regelgruppe
Verlängerten Öffnungszeit
Ganztag
Die Gemeinde Rot am See bietet in den Sommerferien eine Ferienbetreuung für die Kindergarten- und Grundschulkinder aus der Gemeinde in den Räumlichkeiten der Kindergärten an.
Die beiden Kindergärten in Rot am See und Brettheim übernehmen die Kinderbetreuung jeweils für eine Ferienhälfte. Die Eltern müssen selbst für die Beförderung des Kindes sorgen.
Für die Ferienbetreuung fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro je angefangener Betreuungswoche an.
Um den Personaleinsatz genau planen zu können, sind die Anmeldungen bis Mitte Juni des Jahres zu stellen. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie in den Schulen, Kindergärten, im Rathaus Rot am See und in den Ortsverwaltungen.
Bürgermeisteramt
Rot am See
Raiffeisenstraße 3
74585 Rot am See
Tel.: 07955 381-0
Fax: 07955 381-55
E-Mail schreiben
Wir sind für Sie da