Gemeinde Rot am See

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Gewerbegebiet Rot am See – Süd III" in Rot am See

Der Gemeinderat Rot am See hat am 21.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Rot am See – Süd III" in Rot am See einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung vom 21.11.2022, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 im Rathaus öffentlich ausgelegt

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen

Stellungnahmen. Folgende Themenblöcke wurden dabei angesprochen:

 

  • Artenschutz:

Es wird auf die Betroffenheit von Offenlandbrütern hingewiesen. Daher wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt und ein Maßnahmenkonzept zum Ausgleich mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

  • Gewässerschutz:

Es wird auf ein Gewässer II. Ordnung weiter südlich und außerhalb des Plangebietes hingewiesen. Auswirkungen auf und von dem Gewässer sind aufgrund der Entfernung und Topographie nicht zu erwarten.

 

  • Bodenschutz:

Es wird auf die Notwendigkeit eines Bodenschutzkonzeptes im Zuge der Erschließungsarbeiten hingewiesen. Dies betrifft jedoch nicht die Bebauungsplanung.

 

  • Starkregenrisikomanagement:

Die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte wird empfohlen. Die Gemeinde hat dies bereits in Angriff genommen.

 

  • Geruchssituation:

Um die aktuelle Geruchssituation besser einschätzen zu können, wurde die Erstellung einer Geruchsimmissionsprognose gemäß der neuen TA Luft empfohlen und entsprechend erstellt.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu diesem Bebauungsplan sind verfügbar:

  • Untersuchung zur Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch.

Die wesentlichen Inhalte sind:

In der Eingriffsregelung wurden die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume, Boden, Wasser, Fläche, Klima, Luft hinsichtlich ihres Bestandes untersucht und die Auswirkungen des Eingriffs auf diese Schutzgüter ermittelt. Die  untersuchten Schutzgüter Mensch sowie Kulturund Sachgüter sind nicht Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Besondere Auswirkungen hat das Vorhaben auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Um diese zu

mindern und auszugleichen wurden bereits im vorherigen Bebauungsplan Maßnahmen zur Eingrünung vorgesehen und auch vorliegend werden Minimierungen im Bebauungsplan und zum Ausgleich externe Maßnahmen festgesetzt.

 

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Die wesentlichen Inhalte sind:

Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Durch die Planung ist ein Feldlerchenpaar betroffen. Ein Maßnahmenkonzept zum Ausgleich wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

  • Geruchsimmissionsprognose

Die wesentlichen Inhalte sind:

Um die aktuelle Geruchssituation besser einschätzen zu können, wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt eine Geruchsimmissionsprognose erstellt. Diese liegt dem Bebauungsplan bei und erfordert keine speziellen Maßnahmen oder Festsetzungen. Betriebsinhaber und Betriebsleiterwohnungen werden jedoch nicht zugelassen.

 

Dem Bebauungsplan ist ein Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen beigefügt. Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung)
  • Zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen
  • Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten
  • Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Geruch), Tiere und Pflanzen (Artenschutz),
  • Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen

 

Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rot am See und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

 

gez.

Dr. Kampe

Bürgermeister

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