Gemeinde Rot am See

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Die archivierten Artikel in der Übersicht

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 30.09.2019

Bebauungsplan „Stöcke, 2. Änderung“, Rot am See

a) Änderungsbeschluss

b) Beschluss über die öffentliche Auslegung

c) Vergabe Planungsauftrag 

Zur den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 begrüßte der Vorsitzende Frau Fuhrmann vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall. Frau Däuber erläuterte, dass der Bebauungsplan „Stöcke“ Rot am See am 29.05.2015 in Kraft trat. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes, die am 26.01.2018 in Kraft getreten ist, wurden Mehrfamilienhäuser entlang des Lärmschutzwalls zugelassen. Aufgrund der aktuellen Wohnsituation sind auch in Rot am See Mietwohnungen weiterhin knapp. Der Verwaltung liegt ein Baugesuch für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten im Bereich des „Allgemeinen Wohngebiets 2“ vor. Seit der 1. Änderung sind im Bereich des „WA 2“ Mehrfamilienhäuser möglich, derzeit sind jedoch maximal 6 Wohnungen je Einzelhaus bzw. 3 Wohnungen je Doppelhaushälfte zulässig. Mit der 2. Änderung soll nun die Anzahl der Wohnungen im „ WA 2“ erhöht werden. Die restlichen planungsrechtlichen Festsetzungen (z.B. Höhe der Gebäude) sollen unverändert bleiben und wurden in die vorliegende Planung übernommen. Mit dem Bebauungsplan werden ausschließlich Flächen überplant, die sich im Geltungsbereich eines in Kraft getretenen Bebauungsplanes befinden. Da die Änderungen nicht den Grundzug der Planung berühren, kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.  Die Bürgerschaft soll im Rahmen einer einmonatigen Planauslage über die Bebauungsplanänderung beteiligt werden. Als Träger öffentlicher Belange wird das Landratsamt Schwäbisch Hall angehört. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung des Änderungsverfahrens. Der Auftrag wurde an das Kreisplanungsamt vergeben. Die öffentliche Auslegung wird rechtzeitig im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes bekannt gemacht.

Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand III, Teilaufhebung“, Beimbach

a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

b)  Satzungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung am 13.05.2019 wurde beschlossen, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand III“, Rot am See – Beimbach hinsichtlich der Teilfläche die das Flst.-Nr. 127, Gemarkung Beimbach überplant, in die Wege zu leiten. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 27.05.2019 bis 27.06.2019 im Rathaus Rot am See öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite der Gemeinde zur Einsichtnahme eingestellt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus wurde von der Bürgerschaft nicht wahrgenommen. Neben der Bürgerschaft wurden während dieser Zeit weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Frau Fuhrmann erläuterte die einzelnen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge. Nach Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Bezüglich der Bekanntmachung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.

Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand IV“, Beimbach

a)    Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

b)    Satzungsbeschluss
 
Im Baugebiet „Nördlicher Ortsrand III“ sind alle Bauplätze verkauft. Da es nach wie vor Nachfrage nach Bauplätzen gibt, sollte ein weiteres Baugebiet ausgewiesen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.07.2018 gefasst. Zu diesem Zeitpunkt hieß der Bebauungsplan noch „Nördlicher Ortsrand III, 1. Änderung. Mit dem Auslegungsbeschluss wurde der Name in „Nördlicher Ortsrand IV“ geändert werden. Drei Entwürfe wurden dem Ortschaftsrat Beimbach in seiner Sitzung am 28.01.2019 vorgestellt. Der Ortschaftrat hat sich mehrheitlich für die Variante III ausgesprochen. In der Sitzung am 13.05.2019 hat der Gemeinderat einstimmig die Erschließung nach der „Variante III“ sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 27.05.2019 bis 27.06.2019 im Rathaus Rot am See öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite der Gemeinde zur Einsichtnahme eingestellt. Frau Fuhrmann erläuterte die einzelnen eingegangenen Anregungen und Bedenken und ging insbesondere auf die Stellungnahmen des Naturschutzes ein. Nach einer  Aussprache und Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Bezüglich der Bekanntmachung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.

Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand III, 1. Änderung“, Rot am See - Beimbach

a) Änderungsbeschluss

b) Beschluss über die öffentliche Auslegung

c) Vergabe Planungsauftrag

 
Der Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand III“ trat am 29.11.1993 in Kraft. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen nicht mehr den aktuellen Bauwünschen. Am 23.07.2018 wurde daher beschlossen den Bebauungsplan zu ändern. Es wurden bereits entsprechende Befreiungen erteilt. Die Festsetzungen werden an die neu entwickelten Bebauungspläne im Gemeindegebiet (Stöcke, Taubenrot IV) angepasst. Es sind unter anderem Anpassung hinsichtlich der Gebäudehöhe, der Dachneigung und -form, der Dacheindeckung, der Dachaufbauten und der Nebenanlagen vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan werden ausschließlich Flächen überplant, die sich im Geltungsbereich eines in Kraft getretenen Bebauungsplanes befinden. Da es sich somit um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden. 
Die Bürgerschaft soll im Rahmen einer einmonatigen Planauslage über die Bebauungsplanänderung beteiligt werden. Als Träger öffentlicher Belange wird das Landratsamt Schwäbisch Hall angehört.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung des Änderungsverfahrens. Der Auftrag wurde an das Kreisplanungsamt vergeben. Die öffentliche Auslegung wird rechtzeitig im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes bekannt gemacht.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Sondergebiet Edeka-Markt, Crailsheimer Straße, 1. Änderung“, Rot am See

a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
b)  Satzungsbeschluss

GR Rühling erklärte sich für befangen und rückte vom Sitzungstisch ab. Der vorhabenbezogene Ursprungsplan Sondergebiet EDEKA-Markt, Crailsheimer Straße“ ist am 25.02.2012 in Kraft getreten. Der Marktbetreiber plant eine betriebsbedingte Größenanpassung des Marktes an die heutigen Flächenbedürfnisse sowie die Optimierung der Verkaufsfläche, um auch zukünftig ein marktfähiges Angebot sicherzustellen. Da die Anlieferung zukünftig über eine Wendeschleife erleichtert werden soll, wird der bestehende Geltungsbereich im Osten erweitert, sowie das Baufenster angepasst. Der Gemeinderat Rot am See hat in seiner Sitzung am 24.06.2019 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Edeka-Markt, Crailsheimer Straße“, Rot am See beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 15.07.2019 bis 15.08.2019 im Rathaus Rot am See öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite der Gemeinde zur Einsichtnahme eingestellt. Neben der Bürgerschaft wurden während dieser Zeit weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bevor die Änderung auf den Weg gebracht wurde, wurden bereits mehrere Gutachten (Markt- und Auswirkungsuntersuchung, Wasserspiegellageberechnung, Geräuschimmissionsprognose, artenschutzrechtliche Prüfung)  in Auftrag gegeben. Nach einer  Aussprache und Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Bezüglich der Bekanntmachung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.
 

Ergänzungssatzung „Brettheimer Straße“, Rot am See

a)     Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
b)     Satzungsbeschluss 

Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.Nr. 743/1, Gemarkung Rot am See, zwei Mehrfamilienhäuser mit je 8 Wohneinheiten zu errichten. Für die Parkplätze ist eine Tiefgarage  vorgesehen. Das Grundstück befindet sich zu einem Teil im Außenbereich. Aus diesem Grund ist für die Wohnbebauung eine Ergänzungssatzung notwendig. Da eine Außenbereichsfläche überplant werden soll, ist eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist zu erfassen, zu bewerten und durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Als Ausgleich ist die Pflanzung von insgesamt 9 Bäumen vorgesehen. Der Gemeinderat Rot am See hat in seiner Sitzung am 13.05.2019 beschlossen, die  Ergänzungssatzung für dieses Flurstück aufzustellen. Der Entwurf der Ergänzungssatzung wurde in der Zeit vom 27.05.2019 bis 27.06.2019 im Rathaus Rot am See öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite der Gemeinde zur Einsichtnahme eingestellt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus wurde nicht wahrgenommen. Neben der Bürgerschaft wurden während dieser Zeit weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Bezüglich der Bekanntmachung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.
Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter
Bürgermeister Gröner teilte mit, dass die bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 neu gewählten Ortschaftsräte noch vor der Sommerpause in ihr Amt eingesetzt wurden. Die Ortschaftsräte haben die jeweiligen Ortsvorsteher und deren Stellvertreter bereits gewählt und dem Gemeinderat entsprechende Wahlvorschläge an gemacht. Dieser wählte die Ortsvorsteher und ihre Stellvertreter einstimmig jeweils in offener Wahl.
Für die Ortschaft Beimbach wurde der bisherige Ortsvorsteher Karl Schüler, als stellvertretender Ortsvorsteher Ortschaftsrat Rainer Horn gewählt Für die Ortschaft Brettheim wurde der bisherige Ortsvorsteher Reiner Groß, als stellvertretender Ortsvorsteher Ortschaftsrat Hans Bardon gewählt.
Für die Ortschaft Hausen am Bach wurde der bisherige Ortsvorsteher Klaus Hornung, als stellvertretender Ortsvorsteher Ortschaftsrat Jürgen Häfner gewählt.
Für die Ortschaft Reubach wurde der bisherige Ortsvorsteher Heiko Reinhardt, als stellvertretender Ortsvorsteher Ortschaftsrat Hartmut Reinhardt gewählt.
 
Verpflichtung und Einführung neuer Ortsvorsteher
Einleitend dankte Bürgermeister Gröner den Ortsvorstehern für die Bereitschaft, dieses verantwortungsvolle Amt zu übernehmen. Ortsvorsteher ist ein schönes und interessantes, aber nicht immer leichtes Amt. Diese Aufgabe nimmt viel Zeit in Anspruch und es müssen oftmals auch private Interessen zurückstehen, denn ein Ortsvorsteher ist immer im Amt. Die amtierenden Ortsvorsteher haben sich seit ihrem Amtsantritt zugunsten des Gemeinwohls und der Ortsteile engagiert und sich immer wieder mit Ideen und Initiativen eingebracht. Dabei haben sie einen großen Beitrag für die jeweiligen Ortschaften geleistet. Bürgermeister Gröner bescheinigte den Ortsvorstehern, dass sich deren Arbeit der vergangenen Jahre gelohnt hat und sie stolz auf das Geleistete sein können. Bürgermeister Gröner wünschte den Ortsvorstehern eine gute und erfolgreiche Amtszeit und bietet dafür weiterhin eine vertrauensvolle, sachliche und kooperative Zusammenarbeit an. Anschließend nahm er die Verpflichtung und Einsetzung ins Amt vor und händigte den gewählten Ortsvorstehern ihre Ernennungsurkunden aus.
 
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
a)     Zustimmung zur Kalkulation der Verwaltungsgebühren
b)    Satzungsbeschluss zur Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
 

Frau Däuber informierte, dass die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Rot am See vom 10.05.1993 zuletzt durch die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euroanpassungssatzung) vom 10.09.2001 geändert wurde. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts hat der Landesgesetzgeber das Gebührenrecht durch die Einführung dezentraler Gebührenfestsetzungen auf eine neue Grundlage gestellt. Das bis zu diesem Zeitpunkt gültige Landesgebührengesetz wurde aufgehoben. In die gebührenrechtlichen Neuerungen wurde u.a. auch das Kostendeckungsgebot aufgenommen. Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass die Gebühr die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligter decken „soll“. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seiner Rechtsprechung gefordert, dass die Verwaltungsgebührensätze durch eine vom Gemeinderat gebilligte Kalkulation ermittelt werden muss. Bei der Kalkulation werden die einzelnen Gebührentatbeständen der ermittelte Zeitaufwand mit einem Kostensatz pro Minuten multipliziert. Der Kostensatz pro Minute setzt sich aus den Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten zusammen. Einige Rahmengebühren konnten keinem direkten Sachbearbeiter zugeordnet werden. In diesen Fällen wurde auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Den Personalkosten liegt der gesamte Arbeitgeberaufwand aus dem Jahr 2018 zugrunde. Anschließend wurden die bereits beschlossenen tariflichen Erhöhungen sowie die Besoldungserhöhungen für 2019 und 2020 aufgeschlagen. Diese Personalkosten wurden durch die regelmäßige Arbeitszeit (je nach Beschäftigungsumfang) der Beschäftigten und Beamten geteilt. Außerdem wurde bei Büroarbeitsplätzen der von der Kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelte Betrag in Höhe von 13.000 Euro angesetzt. Bei Job-Sharing Arbeitsplätzen (Vorzimmer Hauptamt) wurde der Betrag entsprechend des Beschäftigungsumfanges reduziert. Beim Gemeinkostenzuschlag wurde sich ebenfalls an den Empfehlungen der KGSt orientiert und für Sachbearbeiter der Gemeinkostenanteil von mindestens 20 %, für Amtsleiter von mindestens 10 % angesetzt. Unter die Gemeinkostenanteile fallen unter anderem Kosten für den Gemeinderat und die Verwaltungsführung, Personalamt und das Beschaffungswesen. Der Gemeinderat beschloss die Satzung und stimmte der Gebührenkalkulation zu. Bezüglich des genauen Wortlauts der Satzung wird auf die amtliche Beilage des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.

 
Erneuerung Fußwegbrücke Seebach
Herr Vogt erläuterte, dass die gemeindlichen Brücken alle 6 Jahre geprüft werden. Bei den jeweiligen Prüfungen 2013 und 2019 wurde die Seebachbrücke als kurzfristig sanierungsbedürftig eingestuft. So ist z.B. das Geländer locker, Teile der Bewehrungen liegen sowohl an der Oberfläche als auch an der Unterseite frei. Eine Reparatur wäret sehr aufwändig und nicht wirtschaftlich. Die Verwaltung hat deshalb nach Alternativen für einen Neubau gesucht und hält eine Aluminiumbrücke als am geeignetsten. Eine Aluminiumbrücke ist sehr leicht und hat eine ca. 80-jährige Lebensdauer. Es wurden von zwei Firmen Angebote eingeholt und die Örtlichkeit mit den Anbietern besichtigt. Bei einer der Firmen muss zusätzlich zum Angebotspreis das Fundament verbreitert werden, um die bisherige Durchgangsbreite von derzeit ca. 130 cm zu erreichen. Die Zufahrt zur Brücke ist nur über ein landwirtschaftliches Grundstück möglich. Deshalb ist zur Anlieferung und Montage trockenes Wetter erforderlich. Auf Grund der Jahreszeit wird in diesem Jahr eine Lieferung und Montage voraussichtlich nicht mehr möglich sein. Um Preissteigerungen im Jahr 2020 zu umgehen, wäre die in Frage kommende Firma bereit, die Brücke in diesem Jahr zum Angebotspreis zu fertigen und bis zur Anlieferung und Montage im nächsten Jahr zwischen zu lagern. Die Gemeinde müsste diesbezüglich Vorleistung gehen. Zur Absicherung würde die Gemeinde eine Bürgschaft erhalten. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Brücke bei der Firma Glück aus Engen, zum Angebotspreis von 36.358,05 € fertigen zu lassen.. Zum Angebotspreis kommen noch die bauseits zu tragenden Abbruchkosten (rd. 5.000,00 €) und die Krankosten (rd. 500,00 €) hinzu. Somit entstehen Kosten von insgesamt ca. 42.000,00 €. Der Gemeindrat hat den Auftrag an die Firma Glück mehrheitlich beschlossen.
 
Zustimmung zu Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu folgenden Bauvorhaben sein Einvernehmen:

  • Neubau eines Wohnhauses in Rot am See-Brettheim mit Garage auf Flst.Nr. 477,
  • Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Rathauses; Temporärer Container zur Auslagerung der Bibliothek während der Baumaßnahme; Abbruch „Alte Post“
  • Neubau einer gewerblichen Lagerhalle zur Vermietung in Rot am See auf Flst.Nr. 480/8
  • Rückbau der ehemaligen Werkstatt mit Lagerräumen (EG, DG) und Neubau eines neuen Blumenateliers; Rückbau des bestehenden Blumenateliers in Rot am See auf Flst.Nr. 128/4,
  • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Rot am See auf Flst.Nr. 128/4,
  • Nutzungsänderung und Umbau des Bauernhofes zu einer erwerbsgärtnerischen Produktion von Speisepilzen in Rot am See-Musdorf auf Flst.Nr. 717 u. 716

 
 
Der Gemeinderat erteilte, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates Hausen am Bach, zu folgendem Bauvorhaben sein Einvernehmen:

  • Anbau eines Ausstellungsraumes an bestehende Ausstellung in Rot am See-Buch auf Flst.Nr. 1054/1, Insinger Straße 10

 
 
Dem Gemeinderat zur Kenntnis nach der im Gremium festgelegten Zuständigkeitsregelung:
 

  • Abbruch einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Güter in Rot am See-Hausen am Bach auf Flst.Nr. 106
  • Abbruch eines Garagen-, Carport- und Werkstattgebäudes in Rot am See auf Flst.Nr. 354/14
  • Abbruch eines Geschäfts-und Wohngebäudes in Rot am See auf Flst.Nr. 34
  • Neubau eines Fohlenlaufstalles mit Freilauf in Rot am See-Brettenfeld auf Flst.Nr. 462
  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Rot am See-Brettheim auf Flst.Nr. 42/5
  • Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Rot am See auf Flst.Nr. 530/20
  • Anbau für Kleingeräte (Fahrräder u. Mülltonnen) in Rot am See auf Flst.Nr. 70/1

 
 
Muswiese 2019
Der Vorsitzende informierte, dass das Thema der diesjährigen Muswiese: „Muswiese an zwei Handelsstraßen“ lautet. Der Gemeindestand und der Muswiesentaler werden in bewährter Weise von Künstler Koval gestaltet. 271 Marktstände haben eine Zulassung erhalten, 159 schriftliche Absagen wurden erteilt. Im Freigelände wurden 128 Firmen zugelassen, 18 kamen nicht zum Zug. Bei der diesjährigen Muswiese gibt es ein neues BDS-Gewerbezelt. Zur 31. Mittelstandskundgebung des BDS am Donnerstag wird Frau Annegret Kramp-Karrenbauer erwartet. Sowohl der Schausteller- als auch der Bewirtungsbereich können sich wieder sehen lassen und bieten für jeden Geschmack das Passende. In diesem Jahr ist das Hochrundfahrgeschäft „Kick Down“ auf dem Platz. Außerdem dreht ein Wellenflug seine Runden, bekannt und bewährt haben sich Autoscooter, Schiffschaukel, Kinderkarussell, Babyflug, Schießwagen und die Großverlosung. Auch im Schaustellerbereich war der Andrang groß, 56 schriftliche Absagen wurden erteilt. Das kostenlose Kinderfinder-Armband wurde in den letzten Jahren  gut angenommen und wird deshalb auch in diesem Jahr an den Fahrgescha?ften und am Gemeindestand im Gewerbezelt erhältlich sein. Festwirt Hahn wird in diesem Jahr bereits am Freitagabend mit einem Muswiesen-Warm-up im Partystadl  beginnen. Frau Corina Mücke ist mit den ersten Proben zum Metzgertanz sehr zufrieden, es haben sich auch wieder genügend neue Leute angemeldet. Der Muswiesenbus bringt die Besucher in bewährter Weise auf sieben Linien nach Musdorf. Fahrkarten kosten wir bisher drei Euro. Das Liniennetz des Muswiesen-Busverkehrs bleibt wie gehabt. Der Buspendelverkehr am Sonntag wird wetterunabhängig wieder eingerichtet. Die Muswiese endet am Donnerstag wieder um 0.00 Uhr t. Die Muswiesen-App wird abgeschaltet, dafür gibt es seit letzter Woche wieder eine Muswiesen-Homepage: www.muswiese.com.
Bürgermeister Gröner bedankte sich bei dem anwesenden Redakteur des Hohenloher Tagblatts, Herrn Zigan, für die sehr gute Berichterstattung vor, während und nach der Muswiese.
 
Annahme von Zuwendungen
Es sind Zuwendungen für die Grundschule Brettheim und den Kindergarten Rot am See eingegangen. Diese wurden einstimmig angenommen.
 
Kindergarten Neubau Rot am See, Vergaben
a) Innen-/Außenputz            b) Trockenbauarbeiten       c) Estricharbeiten d)Fliesenarbeiten                    e) Malerarbeiten                       f) Bodenbelagsarbeiten     
g) Schreinerarbeitern (Türen)

 
Bauamtsleiter Vogt erläuterte, dass alle Arbeiten öffentlich im Staatsanzeiger ausgeschrieben wurden. Die Submission fand am 20.09.2019 statt. Bei den Innen- und Außenputzarbeiten sind 5 Angebote eingegangen. Der Auftrag wurde an die Fa. Hajdari Stuckateurbetrieb GmbH, Heilbronn zum Angebotspreis von 76.702,60 Euro vergeben. Das Angebot liegt 27.812,13 Euro unter der Kostenberechnung. Für die Trockenbauarbeiten sind 3 Angebote eingegangen. Der Auftrag wurde an die Fa. Karl Schmidt GmbH aus Adelshofen zum Angebotspreis von 56.846,90 Euro vergeben. Das Angebot liegt 6.498,00 Euro über der Kostenberechnung. Für die Estricharbeiten gingen 2 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die Fa. AEP Estrich GmbH aus Löchgau zum Angebotspreis von Fa. AEP Estrich GmbH, Löchgau Euro vergeben. Das Angebot liegt 7.788,78 Euro unter der Kostenberechnung. Für die Fliesenarbeiten gingen 3 Angebote ein. Der Auftrag wurde an Fa. Konz & Schäfer GmbH aus Leinfelden-Echterdingen zum Angebotspreis von 25.922,98 Euro vergeben. Das Angebot liegt 221,32 Euro unter der Kostenberechnung. Für die Malerarbeiten sind 5 Angebote eingegangen. Der Auftrag wurde an die Fa. Georg Gaukel GmbH aus Schwäbisch Hall zum Angebotspreis von 16.538,81 Euro vergeben. Das Angebot liegt 8.593,99 Euro unter der Kostenberechnung. Bei den Bodenbelagsarbeiten gingen 6 Angebote ein. Die Arbeiten wurden an die Fa. Daci M Boden aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 21.940,93 Euro vergeben. Das Angebot liegt 23.874,07 Euro unter der Kostenberechnung. Für die Schreinerarbeiten gingen 3 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die Fa. Scheerer GmbH aus Waldtann zum Angebotspreis von 72.530,50 Euro vergeben. Das Angebot liegt 4.641,00 Euro unter der Kostenberechnung.
 
Verschiedenes und Bekanntgaben
Bürgermeister Gröner informierte, dass das Richtfest für den Kindergartenneubau am 09.10.2019 stattfindet. Gemeindekämmerer Zanzinger teilt mit, dass die Fachförderung für den Kindergartenneubau bereits bewilligt wurde (364.000 Euro). Ebenfalls wurden Mittel aus dem Ausgleichstock beantragt. Es wurde jedoch nicht die beantragte Summe in Höhe von 790.000 Euro bewilligt sondern lediglich 400.000 Euro. Diesbezüglich wird noch ein Gespräch mit dem Regierungspräsidium stattfinden.
Bürgermeister Gröner schlug einen Bauausschuss für den Rathausumbau vor. Die Verwaltung schlägt drei Mitglieder je Gruppierung vor. Gemeindekämmerer Zanzinger führte aus, dass der Bauantrag eingereicht wurde. Das Bürgerhaus ist zur Belegung noch bis Ende April 2020 freigegeben. Der Bau soll im Sommer 2020 beginnen und rund 1,5 Jahre dauern.
 
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Themen angesprochen Seniorenbusfahrten zur Muswiese, Verspätungen und Ausfälle Westfrankenbahn, Feldwege.
 
 
 
 
 
 
 

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