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Rückblick Muswiese 2008
Bürgermeister Gröner gab einen kurzen Rückblick über die Muswiese 2008. Ein absoluter Blickfang im Gewerbezelt war wieder der vom Künstler Koval gestaltete Gemeindestand zum Thema „25 Jahre Muswiesenlauf“. Auch das angebotene Geschicklichkeitsspiel fand großen Anklang. Der Samstagnachmittag stand ganz im Zeichen des Sports, während die Rot am Seer Elf sich mit 2:1 Toren das Muswiesenspiel gegen Hengstfeld sicherte, belegten Günter Seibold und Anne Zanzinger, wie bereits in den beiden Jahren zuvor, den ersten Platz beim 25. Muswiesenlauf (10.000 Meter). Außerdem konnten die Organisatoren einen neuen Teilnehmerrekord mit 243 Finishern für sich verbuchen. Im vergangenen Jahr wurde erstmals ein Jugendlauf über 1.000 Meter durchgeführt, hier nahmen insgesamt 77 begeisterte Kinder teil. Mit 52 Tieren aus 13 Betrieben war die Jungviehprämierung am Dienstagvormittag wieder gut beschickt. Rekordverdächtig war in diesem Jahr die Anzahl der Tänzerinnen und Tänzer des Metzgertanzes, 34 Paare nahmen unter der Leitung von Gerd Schmieg am Dienstagabend am traditionellen Tanz teil. Am Muswiesen-Mittwoch wurden erstmals Ehrungen auf dem Muswiesengelände durchgeführt. Im Besein von Marktmeister Kurr und Frau Meinikheim konnte Bürgermeister Gröner viele langjährige Markthändler und Aussteller ehren, die zum Teil bereits 70 Jahre auf der Muswiese vertreten sind. Wie erwartet zog die Mittelstandskundgebung mit Gastredner Dr. Edmund Stoiber zahlreiche Besucher an. Insgesamt wurden 261 Marktstände zur Muswiese zugelassen, 129 Firmen im Freigelände und 57 Aussteller im Gewerbezelt. Der Erfahrungsbericht des Polizeipostens Rot am See fiel weitestgehend positiv aus. Auch im vergangenen Jahr wurde die Muswiesenwache durch Kräfte der Bereitschaftspolizei verstärkt. Die Beamten wurden zur Nachtzeit überwiegend als Fußstreifen zur Gewaltprävention und des Jugendschutzes im Bereich des Festgeländes und an den Bushaltestellen eingesetzt. Aus gemeindlicher und polizeilicher Sicht hatte die Muswiese 2008 einen harmonischen, ausgesprochen friedlichen Verlauf.
Bebauungsplanänderung „Taubenrot IV, 1. Änderung“, Rot am See
a) Änderungsbeschluss
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung
c) Vergabe Planungsauftrag
Hauptamtsleiterin Frau Sokoll informierte darüber, dass die Gebäudekubatur im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Taubenrot IV“, Rot am See, unter anderem durch maximal zulässige Außenwandhöhen städtebaulich geordnet ist. Die vorgeschriebene bergseitige Außenwandhöhe liegt bei 4,75 Metern, die talseitige Außenwandhöhe bei 6,75 Metern. Um ein Pultdachgebäude mit 2 Vollgeschossen errichten zu können, genügen die vorhandenen Außenwandhöhen nicht. Deshalb sollte die Außenwandhöhe einheitlich auf 7,50 Metern angepasst werden. Die Firsthöhe wird weiterhin 9,25 Meter betragen. Bei der Dachneigung sind bisher pauschal 12 bis 48 Grad vorgesehen, hier sollte zwischen Satteldächern und Pultdächern unterschieden werden. Bei Satteldächern sollte man 22 bis 48 Grad festsetzen, bei Pultdächern ist eine Dachneigung von 5 bis 22 Grad sinnvoll. Weiterhin sollen künftig Flachdachgebäude zulässig sein. In Anlehnung an die Festsetzungen des Bebauungsplans „In der Saat III“, Brettheim, sollte zusätzlich die Regelung aufgenommen werden, dass untergeordnete angebaute Gebäudeteile auch als Flachdach ausgeführt werden dürfen. Bislang können nur Garagen und Nebengebäude als Flachdach ausgeführt werden.
Für die Bebauungsplanänderung kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Neben der frühzeitigen Beteiligung muss daher kein Umweltbericht erstellt werden. Da das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, bereits den Bebauungsplan aufgestellt hat, wurde vorgeschlagen, auch diesen Auftrag dorthin zu vergeben.
Nach kurzer Beratung befürwortete der Gemeinderat einstimmig die vorgetragenen Änderungen und beschloss die Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Taubenrot IV“, Rot am See. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren in die Wege zu leiten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats durchgeführt werden. Der Planungsauftrag wurde an das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, vergeben.
Satzung zur Regelung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Frühlingstreffs in der Landwehr in Brettheim und Hausen am Bach am 10.05.2009
Mit Inkrafttreten des neuen Ladenöffnungsgesetzes muss ein verkaufsoffener Sonntag aufgrund einer Satzung oder Allgemeinverfügung beschlossen werden. Verkaufsstellen dürfen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 3 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die Offenhaltung von Verkaufsstellen kann auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Sie darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Wird die Offenhaltung von Verkaufsstellen auf bestimmte Bezirke beschränkt, so sind die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage nur für diese Bezirke verbraucht.
Der Gemeinderat beschloss die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Frühlingstreffs in der Landwehr in den Altgemeinden Brettheim und Hausen am Bach am 10.05.2009.
Zustimmung zu Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu folgenden Bauvorhaben sein Einvernehmen:
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Rot am See auf Flst. Nr. 354/4, Keltenweg 8
- Erweiterung des bestehenden Schweinemaststalles in Rot am See-Kleinbrettheim auf Flst. Nr. 130, Kleinbrettheim
- Wiederaufbau eines abgebrannten Schweinemaststalles mit Neubau einer Güllegrube in Rot am See-Hausen am Bach auf Flst. Nr. 123 und 124, Pfeiffergäßle 6
- Errichtung einer Maschinen- und Bergehalle in Rot am See-Beimbach auf Flst. Nr. 152, Oberndorfer Straße 10, unter der Voraussetzung, dass das anfallende Oberflächenwasser gedrosselt in der vorhandenen Vorfluter eingeleitet wird.
- Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Rot am See auf Flst. Nr. 354/3, Keltenweg 6
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat Brettheim wurde zu folgenden Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:
- Anbau eines Schweinemaststalles mit 600 Mastplätzen und einer offenen Güllegrube in Rot am See-Herbertshausen auf Flst. Nr. 14, Herbertshausen 17
- Werkstatterweiterung und Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage in Rot am See-Brettheim auf Flst. Nr. 567, Drosselweg 2
Vergaben Sanierung Halle Brettheim
Die Verwaltung informierte darüber, dass die Arbeiten zur Sanierung der Halle in Brettheim öffentlich ausgeschrieben wurden. Nach Darstellung der Submissionsergebnisse beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Gewerke an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben:
- Sanitäre Installationen: Firma Belzner GmbH aus Walxheim zum Angebotspreis von 55.610,55 Euro
- Heizungsanlage: Firma Walter König GmbH aus Aalen zum Angebotspreis von 82.368,46 Euro
- Raumlufttechnik und MSR-Technik: Firma WSH Wurzinger GmbH, Schnelldorf-Hilpertsweiler zum Angebotspreis von 117.170,50 Euro
- Elektroinstallation: Firma Hofecker aus Thannhausen zum Angebotspreis von 145.370,31 Euro
- Blitzschutz: Firma Müller aus Oberrot zum Angebotspreis von 3.292,20 Euro.
Verschiedenes und Bekanntgaben
Die Flurneuordnungsverwaltung hat in Verbindung mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes und der Länder und des Infrastrukturprogrammes des Landes das Sonderprogramm „Modernisierung ländlicher Wege“ neu entwickelt. Dieses Programm hat das Ziel, den Bau von besonders stark beanspruchten ländlichen Wegen zu fördern und insbesondere den Ausbauzustand an die heutigen Anforderungen des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs anzupassen. Die Wegsanierungen werden dann im Rahmen von neu anzuordnenden Flurneuordnungen abgewickelt. Bei Bewilligung werden Zuschüsse in Höhe von 75 % gewährt.
Die jeweiligen Zuschussanträge müssen bis zum 30.04.2009 gestellt werden.
Die Gemeinde stellt derzeit eine Prioritätenliste auf und wird entsprechende Anträge stellen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass für das Land Baden Württemberg insgesamt nur 5 Millionen Euro für die Wegausbauten zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes kann die Gemeinde Rot am See eine Bildungspauschale in Höhe von 170.000,00 Euro und eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 53.000,00 Euro erhalten. Bei diesen Beträgen handelt es sich um 75 % der Investitionsausgaben, d.h. die Gemeinde muss jeweils noch Eigenmittel in Höhe von 25 % aufbringen. Die Bildungspauschale soll vorrangig für energetische Maßnahmen z. B. an Kindergärten und Schulen gewährt verwendet werden.
Die Gemeinden, die am Programm teilnehmen wollen, können bis spätestens 20.04.2009 entsprechende Anträge beim Regierungspräsidium stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um zusätzliche Maßnahmen, die bisher nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind, handeln muss.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, zu stellen.
Bestandteil des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung ist u.a. das Zukunftsinvestitionsprogramm. Im Rahmen dieses Programmes wurden die Mittel des ELR um 30 Mio. Euro für Infrastrukturmaßnahmen aufgestockt. Deshalb hat das Land eine Sonderausschreibung im ELR vorgenommen. In dessen Rahmen sollen umsetzungsreife, kommunale Vorhaben, private Vorhaben im Förderschwerpunkt „Wohnen“ sowie innovative und umweltorientierte privat-gewerbliche Vorhaben berücksichtigt werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 %. Die Maßnahmen müssen zusätzlich im Haushalt der Gemeinde finanziert werden und sie müssen bis Ende 2010 umgesetzt sein. Anträge müssen bis spätestens 08.05.2009 gestellt werden.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob im Rahmen dieses Sonderprogrammes der Abwasseranschluss „Niederwinden“ an die öffentliche Abwasserbeseitigung mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen vom Jahr 2010 auf das Jahr 2009 vorgezogen werden kann.
In der Novembersitzung 2008 hatten die Gemeinderäte beschlossen, auch den schadhaften Unterbau der Gemeindeverbindungsstraße von Niederwinden Richtung Drachenwald zu verstärken, wenn dafür im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 76 Prozent gewährt wird. Ursprünglich war nur das Aufbringen einer neuen Tragdeckschicht vorgesehen. Der Vorsitzende informierte darüber, dass dieser zusätzlich beantragte Zuschuss zwischenzeitlich bewilligt wurde. Die Wegbaumaßnahme, mit Unterbau, wird in den nächsten Tagen vom Flurbereinigungsamt ausgeschrieben.
Weiter konnte der Vorsitzende mitteilen, dass die Ausschreibungsunterlagen für den Neubau des Feuerwehrmagazins in Rot am See am 18.03.2009 an die örtlichen Planer verschickt werden. Die Vorstellung der Entwürfe ist in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2009 vorgesehen.
Wie im Haushaltsplan vorgesehen, soll ein neues Dienstfahrzeug für die Verwaltung beschafft werden. Vorgesehen ist der Kauf eines Fiat „Qubo“. Das alte Dienstfahrzeug soll weiterhin für den Bauhof zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist es erforderlich, ein Pritschenfahrzeug und einen Anhänger für den Bauhof zu beschaffen. Die Verwaltung wird diesbezüglich Angebote von den örtlichen Anbietern einholen.
Der Vorsitzende konnte mitteilen, dass der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2009 zwischenzeitlich geprüft wurden, die Prüfung hat keine Anstände ergeben.
Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum wurden sechs Privatmaßnahmen angemeldet, für fünf dieser Maßnahmen wurden Zuschüsse bewilligt. Als öffentliche Maßnahme wurde eine Bewilligung für die Maßnahme „Gartenstraße“, Brettheim erteilt.
Änderung der Vergaberichtlinien
Im Rahmen des Konjunkturprogrammes II hat die Bundesregierung auch beschlossen, die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge für die Jahre 2009 und 2010 zu vereinfachen. Damit soll die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt werden. Diese Regelung hat zwischenzeitlich das Land Baden Württemberg ebenfalls übernommen und auch den Gemeinden wird empfohlen für die beiden nächsten Jahre so zu verfahren.
Danach können u.a. Aufträge bis zu einem Volumen von 1 Mio. Euro beschränkt ausgeschrieben werden.
Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen, der Empfehlung grundsätzlich zu folgen. In den Jahren 2009 und 2010 werden daher die öffentlichen Baumaßnahmen soweit wie möglich beschränkt unter den örtlichen Anbietern ausgeschrieben. Zusätzlich werden jeweils auch mindestens 2 überörtliche Anbieter aus der Region einbezogen. Grundsätzlich sollten mindestens 5 Angebote angefordert werden. Die seitherige Praxis bezüglich der freihändigen Vergaben wird beibehalten.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Themen angesprochen: Anschaffung einer elektronischen Spielstandsanzeige, Streusalzbedarf 2008, Reparatur von Straßenschäden, Wasserrohrbrüche, Instandsetzung Pflasterungen im Baugebiet „Taubenrot“, Fällung von Obstbäumen an Gemeindeverbindungsstraßen.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Rot am See gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rot am See wenden.
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