Gemeinde Rot am See

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Die archivierten Artikel in der Übersicht

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 23.05.2022

Ärztliche Grundversorgung in Rot am See
Bürgermeister Dr. Kampe gab bekannt, dass die Praxis von Herrn Dr. Langer in Brettheim zum 30.06.2022 schließt. Über einen langen Zeitraum wurde versucht, gemeinsam mit dem Ortschaftsrat und dem BDS Brettheim eine Lösung zu finden, um die hausärztliche Versorgung in Brettheim zu sichern. Wunsch war, den Standort der Praxis in Brettheim zu sichern. Leider konnte kein Nachfolger für Herr Dr. Langer gefunden werden. Herr Dr. Schröder-Son hat sich jedoch bereit erklärt, alle Patienten von Herrn Dr. Langer, mit Wohnsitz in der Gemeinde Rot am See, in seiner Praxis in Rot am See aufzunehmen. Zunächst war angedacht, dass Herr Dr. Schröder-Son eine Zweigstelle in Brettheim eröffnet. Dies ist jedoch auch personellen Gründen nicht möglich. Herr Dr. Schröder-Son wird daher die Sprechzeiten entsprechend erweitern. Hinsichtlich der Aufnahme der Patienten wird in den kommenden Mitteilungsblättern informiert. Bürger, die zu Dr. Schröder-Son wechseln möchten, sollen erst einen Termin vereinbaren, wenn sie krank sind. Zunächst sollen chronisch Kranke aufgenommen werden.
 
Entwicklung der Kinderzahlen
Den Gemeinderäten liegen die Anmeldezahlen für das kommende Kindergartenjahr vor. Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2022/2023 besuchen nach den derzeit vorliegenden Zahlen 150 Kinder den Kindergarten in Rot am See und während des Jahres bis zu 23 Kinder die Krippe. In Brettheim werden voraussichtlich bis zum Ende des kommenden Kindergartenjahres 86 Kinder den Kindergarten besuchen.    
In Rot am See und in Brettheim kann allen Kindern, die für das nächste Kindergartenjahr vorgemerkt wurden, auch ein Kindergartenplatz bzw. ein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden.
Die Betreuung der Kinder erfolgt entweder in der Krippengruppe (maximal bis zum 3. Geburtstag – nur in Rot am See), in Gruppen mit Regelöffnungszeiten (6,5 Stunden tägliche Betreuungszeit mit Unterbrechung am Mittag), in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (7 Stunden durchgängige Betreuung) oder in der Ganztagesgruppe (nur Rot am See). In den altersgemischten Gruppen ist eine Betreuung ab dem 2. Geburtstag möglich.
Die Verwaltung nahm vom Vortrag der Verwaltung zustimmend Kenntnis.
 

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rot am See – Süd III“, Rot am See
a) Aufstellungsbeschluss
b) Vergabe Planungsauftrag
c) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Im „Gewerbegebiet Rot am See – Süd II“ sind zwischenzeitlich alle Grundstücke reserviert oder verkauft. Damit auch in Zukunft attraktive Gewerbebauplätze angeboten werden können, sollte rechtzeitig mit der Ausweisung der Erweiterung begonnen werden. Vorgesehen ist erneut eine Erweiterung Richtung Süden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rot am See – Süd III“, Rot am See, ergibt sich aus dem beigefügten Planausschnitt und wird sich über eine Teilfläche des Flst.-Nr. 480 erstrecken. Die Ausweisung von weiteren 3,6 ha wurde bereits mit dem Regionalverband abgestimmt. Die Fläche ist noch nicht im Flächennutzungsplan enthalten. Sie soll jedoch bei der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettach/Jagst aufgenommen werden.

Der Gemeinderat fasste für das Grundstück Flst.-Nr. 480 (Gemarkung Rot am See) den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 LBO. Der Planungsauftrag für den Bebauungsplan „Rot am See – Süd III“, Rot am See, wird an das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, vergeben. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung wird auf den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes vom 27.05.2022 (KW 21/2022) verwiesen.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seemühlenweg“, Rot am See
a)  Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b)  Billigung des Planentwurfs
c)  Auslegungsbeschluss

Eine Familie betreibt in Rot am See mehrere Putenställe. Im Zusammenhang zu dieser Tierhaltung sowie für das Lohnunternehmen, das sich derzeit noch nicht in Rot am See befindet, werden Büroräume, eine Maschinenhalle, eine Werkstatt für Reparaturen der eigenen Maschinen sowie eine Lagerhalle für Stroh, Hackschnitzel usw. benötigt.

Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet und keine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt, müssen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden.

Die frühzeitige Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 18.01. bis 18.02.2021 durchgeführt. Die Planunterlagen wurden im Rathaus öffentlich ausgelegt und waren zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.

Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls Zeit, in diesem Zeitraum eine Stellungnahme abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag lagen den Gemeinderäten vor. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden abgewogen und entsprechend dem jeweiligen Beschlussvorschlag berücksichtigt. Der Gemeinderat billigte den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (nach § 12 BauGB) „Seemühlenweg“ in der Fassung vom 23.05.2022 zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO. Dieser wird nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt werden mit den im Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 beteiligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung wird auf den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes vom 27.05.2022 (KW 21/2022) verwiesen.
 
 
Einziehung Weggrundstück (Teilfläche von Flurstück Nr. 618), Gemarkung Rot am See, Flur Brettenfeld
Auf Grund des vorgesehenen Verkaufs einer Teilfläche des Weggrundstücks Flurstück 618, der Gemarkung Rot am See, Flur Brettenfeld mit einer Größe von ca. 510 m² (Gesamtgröße 849 m²) beabsichtigt die Gemeinde, den Weg einzuziehen.
Nach § 7 Absatz 1 Straßengesetz (StrG) kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Das vorgenannte Weggrundstück ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden. Des Weiteren dient der Weg (Teilfläche) nicht der Erschließung der umliegenden Grundstücke.
Die Einziehung ist gemäß § 7 Absatz 4 StrG öffentlich bekannt zu machen. Mit der Einziehung verliert das Grundstück die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (§ 7 Absatz 7 StrG). Bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung wird auf den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes vom 27.05.2022 (KW 21/2022) verwiesen.

 

Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu folgendem Vorhaben, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates Reubach, sein Einvernehmen:

  • Anbau Fitnessbereich im EG und Garage mit Technik im UG auf Flst. Nr. 19/20, Gemarkung Reubach, Dörrbuck 17

Der Gemeinderat erteilte zu folgenden Vorhaben sein Einvernehmen:

  • Erweiterung des Produktionsgebäudes auf Flst. Nr. 362/2, 362/4 und 362/5, Rudolf-Diesel-Straße 10, Gemarkung Rot am See
  • Errichtung einer Halle mit Büroanbau auf Flst. Nr. 480/11, Gemarkung Rot am See, Robert-Bosch-Straße 6
  • Neubau eines Einfamilienhaus mit Garage auf Flst. Nr. 530/42, Gemarkung Rot am See, Kiefernweg 6
  • Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf Flst. Nr. 107, 108/4, Gemarkung Rot am See, Winterbergstraße 28/1

 
Der Gemeinderat versagte zu folgenden Vorhaben sein Einvernehmen:

  • Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Pizzeria in eine Shisha-Bar auf Flst. Nr. 134, Gemarkung Rot am See, Zum Rothölzle 1
  • Abbruch einer bestehenden Terrassenüberdachung und Neubau eines Wintergartens auf Flst. Nr. 134, Gemarkung Rot am See, Zum Rothölzle 1

 
Anschaffung Mähgerät für Bauhof – Vergabe
Im Jahr 2015 wurde für die Mäharbeiten der großen Flächen ein Kleintraktor mit Sichelmähwerk beschafft. Der Schlepper hat bisher 1.380 Betriebsstunden und in den letzten 2 Jahren sind größere Reparaturen angefallen. Für die Mäharbeiten soll deshalb ein reines Mähgerät angeschafft werden. Im Vorfeld wurden mehrere Geräte von den Mitarbeitern des Bauhofes getestet. Im Haushaltsplan wurden für die Anschaffung 50.000 EUR veranschlagt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Mähgerät Amazone Profihopper 4WDi Smart Line zum Angebotspreis von 48.699,21 EUR bei der Firma Ströbel, Rot am See-Buch zu beschaffen.

 

Baugebiet Taubenrot V, Hydraulische Einrichtung Pumpwerk – Vergabe
Für die Entwässerung des Baugebietes Taubenrot V ist ein Pumpwerk erforderlich.
Da derzeit bei Ausschreibungen große Schwankungen auftreten oder gar keine Angebote eingehen, wurde mit der Firma Hüftle, die bereits die Pumpwerke in Buch und im Gewerbegebiet Rot am See-Süd liefert, über einen Anschlussauftrag gesprochen. Die Firma Hüftle würde das Pumpwerk für Taubenrot V liefern, mit einem Preisaufschlag gegenüber den Kosten vom Juli 2021 von 17%. Die Preissteigerung wir in der derzeitigen Situation als nicht überhöht angesehen. Genauso wichtig ist, dass eine Firma kurzfristig für die Arbeiten zur Verfügung steht. Der Auftrag wurde zum Preis von 68.060,56 EUR an die Fa. Hüftle vergeben.

 

Renaturierung Brettach – Vergabe
Die Landschaftsbauarbeiten wurden im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 17.05.2022 gingen 7 Angebote ein. Günstigste Bieterin war die Fa. Schneider & Sohn GmbH&Co.KG, Gammesfeld zum Angebotspreis von 87.851,69 EUR. Das Angebot der Fa. Schneider & Sohn GmbH&Co.KG, Gammesfeld liegt 33.291,50 EUR unter der Kostenberechnung.

 

Annahme von Zuwendungen
Es sind Spenden für die Flüchtlingshilfe, den Kindergarten Brettheim, den Kindergarten Rot am See sowie die Gemeinschaftsschule Rot am See eingegangen. Die Zuwendungen wurden einstimmig angenommen.

Es wurde einstimmig beschlossen, die Spende für die Flüchtlingshilfe an "Rot am See hilft" weiterzuleiten.

 

Straßeninstandsetzung 2022 – Vergabe
Die Instandsetzungsarbeiten, sowie der Endausbau im Baugebiet Stöcke 3.BA, Straßenbeleuchtung Ziegelweg, Pflasterflächen Hohenloheweg, wurden öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 17.05.2022 gingen 4 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. Trend-Bau GmbH & Co. KG, Röttingen zum Angebotspreis von 396.291,73 EUR vergeben.

 

Verschiedenes und Bekanntgaben
Frau Däuber informierte, dass im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ die FSJ-Stelle an der Gemeinschaftsschule Rot am See im kommenden Schuljahr mit einem Festbetrag von 7.200 Euro gefördert wird.

Weiter gab sie bekannt, dass Frau Doll vom Jugendhaus nun ein Monatsprogramm für die aufsuchende Jugendarbeit zusammengestellt hat. Sie bietet neben den Beratungen im Jugendhaus nun Funsport, Frauenfußball und Nähen an. Außerdem veranstaltet sie auch Aktionen wie bspw. ein Billardtunier. Frau Doll wird in ihre weitere Planung auch die Außenorte miteinbeziehen.
BM Dr. Kampe teilte mit, dass der Härtefallantrag für die Kanalsanierung in der Ortsdurchfahrt Rot am See wiederum abgelehnt wurde. Nun muss die Entscheidung über die Förderung aus dem Ausgleichstock zur Sanierung der Gehwege und Straßenbeleuchtung abgewartet werden. Die Förderung aus dem Programm „Entwicklung ländlicher Raum“ (ELR) hierfür wurde bereits bewilligt.
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen gestellt: Spende des Fördervereins Erinnerungsstätte Brettheim für die Flüchtlingshilfe, Umleitung bei Sanierung der OD Rot am See, Sandvolleyballplatz

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