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Ergänzungssatzung „Heroldshausen-Nord“, Rot am See-Beimbach
a) Aufstellungsbeschluss
b) Vergabe Planungsauftrag
c) Entwurfsbilligung und Auslegungsbeschluss
Eine Familie aus Heroldhausen möchte auf ihrem Grundstück Flst. Nr. 605/0, Gemarkung Beimbach eine weitere Möglichkeit für Wohnbebauung schaffen und einen Bauplatz abgrenzen. Städtebaulich ist eine Abrundung möglich, da eine Wohnbebauung auf den angrenzenden Grundstücken bereits vorhanden ist. Der Ortschaftsrat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Bisher ist die Fläche als Außenbereich anzusehen. Es soll diese mittels einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen und eine baurechtliche Basis für das geplante Neubauvorhaben geschaffen werden. Da eine Außenbereichsfläche überplant werden soll, ist die Eingriffsreglung anzuwenden und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen. Als Ausgleich ist eine private Grünfläche vorgesehen. Vor dem Erlass einer Ergänzungssatzung ist der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, das bedeutet, dass die frühzeitige Beteiligung des Planentwurfs entfällt. Der Gemeinderat billigte und beschloss den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Heroldhausen-Nord“, Rot am See-Beimbach. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt, Ort und Zeitpunkt der Auslegung werden rechtzeitig im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes bekannt gemacht. Der Planungsauftrag wird an das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung vergeben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabensträger.
Neuwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr (Zustimmung)
Nachdem die Amtszeit des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters abgelaufen ist, führte die Einsatzabteilung West am 06.05.2022 Neuwahlen durch.
Jeweils einstimmig wurden Herr Harald Schöberl als Abteilungskommandant und Herr Marcus Bullinger als stellvertretender Abteilungskommandant für weitere fünf Jahre gewählt.
Gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz (FwG) stimmte der Gemeinderat den Wahlen zum Abteilungskommandant und zum stellvertretenden Abteilungskommandant einstimmig zu.
Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu folgendem Vorhaben, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, sein Einvernehmen:
Grundstücksfläche und mit Flachdach auf Flst. Nr. 19/25, Gemarkung Reubach
Der Gemeinderat erteilte zu folgendem Vorhaben sein Einvernehmen:
Dem Gemeinderat zur Kenntnis nach der im Gremium festgelegten Zuständigkeitsregelung:
Verschiedenes und Bekanntgaben
Kriminalstatistik
Bürgermeister Herr Dr. Kampe erläuterte die Kriminalstatistik. Die Kriminalbelastung ist leicht rückläufig im Vergleich zum vergangenen Jahr. Auffällig ist der Anstieg der Körperverletzungen, hierbei handelt es sich jedoch um einen Vorfall mit mehreren Beteiligten.
Sanierungsgebiet „Gerabronner Straße/Ortskern II“
Frau Kohrbacher informierte darüber, dass der Aufstockungsantrag für das Sanierungsgebiet „Gerabronner Straße/Ortskern II“ in Höhe von 800.000 Euro bewilligt wurde. Im kommenden Jahr kann erneut ein Aufstockungsantrag gestellt werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen gestellt: Baugebiet Taubenrot V, Bushaltestelle Hausen am Bach, Schulsportplatz, Fahrbahnbelag Zolläckerstraße, Bushaltestelle Lenkerstetten, Flüchtlingsunterbringung, Pressearbeit, Bundesfreiwilligendienst.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Rot am See gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rot am See wenden.
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Rot am See
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