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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ressourcenpark Hertershofen“, Rot am See -Hausen am Bach
a) Aufstellungsbeschluss
b) Vergabe Planungsauftrag
c) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 begrüßte der Vorsitzende Herrn Fuhrmann vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall sowie zu diesem Tagesordnungspunkt außerdem Herrn Schneider von der Fa. Schneider & Sohn, Gammesfeld. Die Fa. Schneider & Sohn hat ihren Betrieb bisher in Blaufelden-Gammesfeld.
Herr Schneider gab anhand einer Präsentation einen Überblick über die Gesamtkonzeption. Auf der Gemarkung Gammesfeld soll ein Kundencenter mit mehreren Gebäuden errichtet werden. Für eine Erweiterung der Firma sollen nun die angrenzenden Flächen der Gemarkung Hausen am Bach mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplant werden. Da sich das Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB befindet, müssen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden. Um eine gemarkungsübergreifende, einheitliche Grundlage für das Betriebsgelände zu schaffen ist eine Duplizierung des Bebauungsplanes der Gemeinde Blaufelden „Sondergebiet Steinbruch Schneider Gammesfeld“ vorgesehen. In einem ersten Schritt sollen auf der Gemarkung Hausen am Bach für Lager- und Abstellflächen Plätze befestigt werden. Des Weiteren ist der Bau eines Wiegegebäudes mit Unterflurwaagen, der Bau von Besucher-Parkplätzen und einer LKW-Wartespur vorgesehen. Langfristig sind Bürogebäude, Lagerhallen, technische Anlagen für das Recyling, die Sammlung und zeitweilige Lagerung von Produkten für den Hoch-, Tief-, Landschafts- und Gartenbau sowie Containerdienste geplant. Die für die Erstellung des Bebauungsplanes benötigten Fachgutachten wurden bereits in Auftrag gegeben.
Herr Fuhrmann führte aus, dass die Einteilung der Abfälle nach ihrer Herkunft erfolgt. Grundsätzlich wird in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle unterteilt. Um auch ohne Bebauungsplanänderung auf Änderungen im Abfallrecht reagieren zu können, soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden, dass bei der weiteren Aufnahme von Abfällen zur zeitweisen Lagerung die Firma das explizit im Genehmigungsverfahren beantragen und die Gemeinde aktiv zustimmen muss.
Im Ortschaftsrat der Ortschaft Hausen am Bach wurde das Vorhaben in der Sitzung am 21.07.2022 vorgestellt. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig für das Vorhaben und die Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgesprochen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Da das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, nicht von Privatpersonen beauftragt werden kann, ist der Planungsauftrag durch die Gemeinde Rot am See zu erteilen. Der Vorhabensträger wird die Kosten des Verfahrens tragen. Weiter beschloss der Gemeinderat, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB im weiteren Verfahren in Form einer Planauflage für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung der Planung durchgeführt wird. Die frühzeitige Behördenbeteiligung wird parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit einer angemessenen Frist von einem Monat zur Stellungnahme schriftlich durchgeführt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lenkerstetten Nord“, Rot am See-Beimbach
a) Aufstellungsbeschluss
b) Vergabe Planungsauftrag
c) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Im Norden von Lenkerstetten befinden sich Putenställe von verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben. Ein Landwirt möchte gerne in Nähe seiner Betriebsstätte ein weiteres Wohnhaus errichten. Dieser Betrieb wird von zwei Brüdern geführt und das vorhandene Wohnhaus ist nicht ausreichend, um beide Familien unterzubringen.
Die Flächen befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Im Vorfeld wurde durch das Landwirtschaftsamt geprüft, ob eine Privilegierung gemäß § 35 BauGB vorliegt. Die Überprüfung ergab, dass es sich um einen gewerblichen Betrieb handelt, der nicht privilegiert werden kann. Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet, müssen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Da das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, nicht von Privatpersonen beauftragt werden kann, ist der Planungsauftrag durch die Gemeinde Rot am See zu erteilen. Der Vorhabensträger wird die Kosten des Verfahrens tragen. Weiter beschloss der Gemeinderat, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB im weiteren Verfahren in Form einer Planauflage für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung der Planung durchgeführt wird. Die frühzeitige Behördenbeteiligung wird parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit einer angemessenen Frist von einem Monat zur Stellungnahme schriftlich durchgeführt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seemühlenweg“, Rot am See
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
Eine Familie betreibt in Rot am See mehrere Putenställe. Im Zusammenhang zu dieser Tierhaltung sowie für das Lohnunternehmen, das sich derzeit noch nicht in Rot am See befindet, werden Büroräume, eine Maschinenhalle, eine Werkstatt für Reparaturen der eigenen Maschinen sowie eine Lagerhalle für Stroh, Hackschnitzel usw. benötigt.
Der Gemeinderat Rot am See hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seemühlenweg“, Rot am See gefasst. In der Sitzung am 23.05.2022 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 07.06.2022 bis 07.07.2022 im Rathaus Rot am See öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite der Gemeinde zur Einsichtnahme eingestellt. Neben der Bürgerschaft wurden während dieser Zeit weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und von einer Privatperson sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge stellte Herr Fuhrmann im Detail in der Sitzung vor. Von den angehörten Fachbehörden wurden keine Bedenken bzw. keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Die Telekom sowie der Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe haben auf bestehende Versorgungsleitungen hingewiesen. Weitere Ausführungen machte Herr Fuhrmann zu einer Stellungnahme einer Privatperson.
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „Seemühlenweg“, Rot am See wurden entsprechend dem jeweiligen Abwägungs– und Beschlussvorschlags berücksichtigt. Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss. Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seemühlenweg“, Rot am See, dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reubacher Straße“, Rot am See-Brettheim
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
Die Fa. Albich aus Rot am See-Brettheim benötigt eine Erweiterungsfläche. In einem ersten Schritt soll eine Kaltlagerhalle errichtet werden, in einem weiteren Bauabschnitt ist die Auslagerung der Firma mit Produktion, Büro, Warmlager und Werkswohnung angedacht. Dem entsprechenden Baugesuch wurde bereits in der Sitzung am 25.07.2022 zugestimmt.
Der Gemeinderat Rot am See hat in seiner Sitzung am 27.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reubacher Straße“, Rot am See-Brettheim gefasst. In der Sitzung am 25.04.2022 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 16.05.2022 bis 20.06.2022 im Rathaus Rot am See öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite der Gemeinde zur Einsichtnahme eingestellt.
Neben der Bürgerschaft wurden während dieser Zeit weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge stellte Herr Fuhrmann im Detail vor. Von den angehörten Fachbehörden wurden keine Bedenken bzw. keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Privatpersonen haben keine Stellungnahmen abgegeben.
Auf Wunsch des Vorhabenträgers wurde zur Entwässerung der Hofflächen ein weiteres Regenrückhaltebecken in der privaten Grünfläche im erforderlichen Umfang zugelassen. Auf Vorschlag von Seiten der Verwaltung wurde aufgenommen, dass in der privaten Grünfläche ein unterirdischer Löschwasserbehälter zulässig ist.
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „Reubacher Straße“, Rot am See-Brettheim wurden entsprechend dem jeweiligen Abwägungs– und Beschlussvorschlag berücksichtigt. Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss. Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reubacher Straße“, Rot am See-Brettheim, dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Einführung Dokumentenmanagement mit E-Akte
Frau Kohrbacher erläuterte, dass mit der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems mit dem Fachmodul E-Akte die Verwaltung langfristig auf ein papierloses Büro umgestellt werden soll, um so einen weiteren Schritt in Richtung „Digitalisierung der Verwaltung“ zu gehen.
Die elektronische Aktenführung ist Grundvoraussetzung für alle digitalen eGovernment-Angebote im Rahmen einer modernen digitalen Verwaltung. Die elektronische Aktenführung ermöglicht räumliche Einsparungen. Das papierlose Büro benötigt deutlich weniger Fläche und trägt daher wesentlich zur Kostenminimierung bei. Die Implementierung eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems (DMS) ermöglicht es der Verwaltung, jederzeit den aktuellen Verfahrensstand abzurufen. Auch das Arbeiten im Homeoffice wird ermöglicht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmt, das Dokumentenmanagementsystem „enaio“ mit dem Fachmodul E-Akte im Jahr 2024 über das Rechenzentrum komm.one zum Preis von einmalig 28.148,90 EUR sowie zu jährlichen Kosten von derzeit 4.328,90 EUR einzuführen.
Einführung eines Ratsinformationssystems
Frau Däuber informierte, dass mit der Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems die Gremienarbeit vollständig digitalisiert werden kann, um so einen weiteren Schritt in Richtung „Digitalisierung der Verwaltung“ zu gehen. Alle Vorgänge, von der Erstellung von Beschlussvorlagen und den Sitzungseinladungen bis hin zur Protokollierung und der Beschlussverfolgung können papierlos organisiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Programm „Session“ der Firma Somacos über das Rechenzentrum „komm.one“ zu beziehen.
Für die Einführung des digitalen Sitzungsdienstes mit Ratsinformationssystem sind entsprechende mobile Endgeräte (Tablets) notwendig. Vorgesehen ist die Anschaffung von iPads zum Preis von ca. 400 EUR / Tablet zzgl. Installation. Die Kosten für Soft- und Hardware werden im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt.
Die Einführung des Ratsinformationssystems ist für Frühjahr/Sommer 2023 vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das digitale Ratsinformationssystem im Jahr 2023 über den vom Rechenzentrum Komm.one angebotenen Dienst von SOMACOS zum Preis von einmalig 7.033,30 EUR sowie zu jährlichen Kosten von derzeit 3.213,00 EUR einzuführen.
Die Gemeinde stellt zum Betrieb des Ratsinformationssystems allen Gemeinderäten ein passendes Endgerät zur Verfügung. Die Gemeinde wird ermächtigt, in Absprache mit dem Rechenzentrum, ein entsprechendes Gerät auszuwählen und zu bestellen.
Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Muswiese
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Muswiese wurden mit einer Polizeiverordnung im Jahr 2016 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtsgrundlage für den Erlass von Polizeiverordnungen geändert. Die Polizeiverordnung ist daher entsprechend neu zu fassen.
Die getroffenen Regelungen entsprechend den Regelungen der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Muswiese vom 26.09.2016. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Muswiese. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Polizeiverordnung öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt eine Allgemeinverfügung über weitere Kontrollmaßnahmen anlässlich der Muswiese zu erlassen. Bezüglich des genauen Wortlauts der Satzung wird auf dem amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.
Zustimmung zu Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu folgendem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mehrheitlich sein Einvernehmen:
- Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen in Rot am See-Brettenfeld, Flst. Nr. 535 und 756
Der Gemeinderat erteilte zu folgenden Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flst. Nr. 737/9, Gemarkung Rot am See, Am Seebach 18
- Erstellung eines Schaltwerkes auf Flst. Nr. 440, Gemarkung Rot am See, Steinäckerstraße
- Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. Nr. 911, Gemarkung Rot am See, Oberwinden 8
- Errichtung einer Maschinenhalle mit landwirtschaftlichen Werkstatt-, Büro- und Sozialräumen. Errichtung einer Lagerhalle auf Flst. Nr. 427, Seemühlenweg 31, Gemarkung Rot am See
Der Gemeinderat erteilte vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats Brettheim zu folgenden Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen:
- Wohnhauserweiterung auf Flst. Nr. 424/1, Gemarkung Brettheim, Märzenäcker 1
Dem Gemeinderat zur Kenntnis nach der im Gremium festgelegten Zuständigkeitsregelung:
1. Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, einer Doppelgarage, einer Einzelgarage und einem Stellplatz auf auf Flst. Nr. 530/72, Gemarkung Rot am See, Douglasienweg 4
2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf Flst. Nr. 530/76, Gemarkung Rot am See, Fichtenweg 16
3. Neubau Doppelhaus (mit 4 WE) auf Flst. Nr. 530/53, Gemarkung Rot am See, Wacholderweg 1 und 1/1 – Einreichung geänderter Pläne
Annahme von Zuwendungen
Es sind Zuwendungen für den Obstkorb des KiGa Brettheim, den Obstkorb des KiGa Rot am See, für das Schullandheim der Klasse 7 der Gemeinschaftsschule sowie für den Ernährungsführerschein an der Gemeinschaftsschule eingegangen. Die Spenden wurden einstimmig angenommen.
Verschiedenes und Bekanntgaben
Bauamtsleiter Bamme gab bekannt, dass bei der Sanierung der B290 zwischen Wallhausen und Rot am See die Verdolung für die Erweiterung des Gewerbegebiets Rot am See ebenfalls ausgeführt werden konnte. Im Rahmen der Eilentscheidung wurde der Auftrag an die Fa. Leonhard Weiss vergeben.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig eine Vergabevollmacht für das Gewerk „Fliesen“ für die Rathaussanierung.
Der Vorsitzende informierte, dass das Thema der diesjährigen Muswiese: „Musdorf – Heimat der Muswiese“ lautet. Der Gemeindestand und der Muswiesentaler werden wieder von Künstler Koval gestaltet. 260 Marktstände, darunter 15 neue Stände, haben eine Zulassung erhalten. Im Freigelände wurden 119 Firmen zugelassen. Ein Redner für die Mittelstandskundgebung ist derzeit noch nicht bekannt. Sowohl der Schausteller- als auch der Bewirtungsbereich können sich wieder sehen lassen und bieten für jeden Geschmack das Passende. In diesem Jahr ist wieder ein Riesenrad auf dem Platz. Zugelassen wurden außerdem ein Autoscooter, eine Schiffschaukel, ein Kinderkarussell, ein Babyflug, ein Schießstand sowie das Fahrgeschäft Nightstyle. Das kostenlose Kinderfinder-Armband wurde in der Vergangenheit gut angenommen und wird deshalb auch in diesem Jahr an den Fahrgeschäften und am Gemeindestand im Gewerbezelt erhältlich sein.
Festwirt Hahn wird in diesem Jahr bereits am Freitagabend mit einem Muswiesen-Warm-up im Partystadl beginnen. Frau Corina Mücke ist mit den ersten Proben zum Metzgertanz sehr zufrieden, es haben sich auch wieder genügend neue Leute angemeldet.
Beim Muswiesenbus können die Linien 5 ab Crailsheim und 6 ab Wolpertshausen in diesem Jahr nicht bedient werden, da nicht genügend Busfahrer zur Verfügung stehen. Auch ein Buspendelverkehr zwischen den Parkplätzen in Brettenfeld und der Muswiese kann daher nicht eingerichtet werden.
Nähere Informationen gibt es auf Muswiesen-Homepage: www.muswiese.com sowie auf Facebook.
Bürgermeister Dr. Kampe bedankt sich beim Hohenloher Tagblatt sowie beim Ladwirtschaftlichen Wochenblatt für die Sonderbeilagen.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurden folgende Anfragen gestellt: Post Rot am See, Westfrankenbahn, Parken während der Muswiese, Heckenrückschnitt, Mitfahrerbänke.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Rot am See gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rot am See wenden.
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Rot am See
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