Gemeinde Rot am See

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Die archivierten Artikel in der Übersicht

Aus der Arbeit des Gemeinderates vom 05.05.2008

Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch des Kindergartens
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in der Gemeinderatssitzung am 21.01.2008 wurde von der Fraktion „aktiv und offen“ angeregt, über eine Beitragsbefreiung für das erste Kindergartenjahr zu beraten. Mit einem beitragsfreien Einstiegsjahr soll erreicht werden, dass möglichst viele Kinder den Kindergarten bereits ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Damit soll die Chancengleichheit der Kinder steigen.

Bürgermeister Gröner informierte darüber, dass im Kindergarten Rot am See im März 2008 von den 32 dreijährigen Kindern bereits 27 Kinder aufgenommen wurden, dies entspricht einer Aufnahmequote von 84,4%. Im Kindergarten Brettheim beträgt die Aufnahmequote 90,5%, hier wurden 19 der 21 dreijährigen Kinder bereits aufgenommen.

Eine Beitragsbefreiung im ersten Kindergartenjahr oder im letzten Kindergartenjahr würde für die Gemeinde Rot am See Mehrkosten in Höhe von jeweils ca. 35.000 Euro bedeuten. Da der Elternbeitrag abhängig von der Kinderzahl in der Familie erhoben wird, können sich bei diesen Summen noch Änderungen ergeben.

Derzeit erheben lediglich die Städte Heilbronn und Künzelsau bei Kindern ab 3 Jahren keine Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens. In Crailsheim wurde die Entscheidung über eine mögliche Beitragsbefreiung bereits mehrfach beraten und ist derzeit bis zum Sommer zurückgestellt worden.

Im Rahmen des von der Landesregierung vorgesehenen Ausbaus der Kinderbetreuung und Qualitätssteigerung in den Kindergärten wird auch immer wieder eine Kindergartenpflicht im letzten Jahr vor der Einschulung diskutiert, um allen Kindern zum Zeitpunkt der Einschulung die gleichen Chancen zu bieten. Ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr ist aber nur mit einem kostenfreien Kindergartenjahr umsetzbar. Allerdings müssten hierzu die Kommunen finanziell vom Land unterstützt werden. Bislang ist die notwenige Landesbeteiligung noch nicht ausgehandelt. Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg rät dazu, mit Entscheidungen über eine Beitragsbefreiung solange zu warten, bis die absolut notwendige Kostenbeteiligung durch das Land vereinbart ist.

Einkommensschwache Familien können nach wie vor über das Landratsamt Schwäbisch Hall auf Antrag von der Zahlung des Elternbeitrags befreit werden.

Einige Gemeinderäte sprachen sich für eine Befreiung vom Elternbeitrag für das 3. Kindergartenjahr aus – unter der Voraussetzung, dass das Kind während der gesamten 3 Jahre den Kindergarten besucht hat. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels könnte die Gemeinde hier ein Zeichen setzen und Familienfreundlichkeit beweisen.

Die Gemeinde Rot am See ist schon heute eine kinderfreundliche Gemeinde. Ein beitragsfreies Jahr kann nach Auskunft des Vorsitzenden aus dem laufenden Haushalt allerdings nicht ohne Gegenfinanzierung umgesetzt werden und würde zu evtl. Steuererhöhungen führen.

Auf Vorschlag der Verwaltung sprachen sich die Gemeinderäte nach einer sehr ausführlichen Diskussion mehrheitlich dafür aus, zunächst von einer Gebührenbefreiung für den Kindergartenbesuch abzusehen und abzuwarten, bis die absolut notwendige Kostenbeteiligung durch das Land vereinbart ist. Sobald sich bezüglich der Gebührenerhebung Änderungen ergeben oder für den Fall, dass einzelne Kreisgemeinden von der Erhebung des Kindergartenbeitrags absehen, soll das Thema erneut im Gemeinderat beraten werden.

Einführung einer Familien-/Kinderkomponente beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde
Um Familien mit Kindern beim Bau eines Eigenheims finanziell zu unterstützen, hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.09.2007 beschlossen, in der Zeit vom 06.10.2007 bis 31.03.2008 Sonderpreise für ausgewählte Bauplätze festzusetzen. Bei diesen Bauplätzen sollte ein Nachlass in Höhe von 1,50 Euro pro m² für jedes Kind in der Familie unter 18 Jahren gewährt werden, maximal jedoch 5.000,00 Euro. Trotz zahlreicher Veröffentlichungen und Werbung für die vergünstigten Bauplätze konnte keines der Grundstücke veräußert werden.

Durch die Einführung einer Familienkomponente beim Bauplatzpreis soll erreicht werden, dass sich mehr Familien für den Hausbau in unserer Gemeinde entscheiden.

Nach eingehender Beratung fassten die Gemeinderäte mehrheitlich den Beschluss, beim Verkauf eines gemeindlichen Wohngrundstückes für jedes Kind in der Familie unter 18 Jahren einen Nachlass in Höhe von 1.500,00 Euro zu gewähren. Damit auch Ehepaare profitieren, die beim Abschluss des Kaufvertrags noch kinderlos sind, wird die Ermäßigung für Kinder, die innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrags geboren werden, nachträglich gewährt. Die Sonderpreise werden zunächst befristet ab 06.05.2008 bis 30.04.2009 gewährt.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brettheim“ – Aufstellungsbeschluss
In der Gemeindratssitzung am 21.01.2002 wurde der Aufstellungsbeschluss für ein Gewerbegebiet in Rot am See-Brettheim gefasst. Damals sollte ein Teil des Grundstückes Flst.Nr. 120 als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Zwischenzeitlich konnte das Grundstück Flst.Nr. 120 komplett durch die Gemeinde erworben werden, so dass sich auch die mögliche Größe des Gewerbegebietes verändert.

Die Gemeinderäte fassten daher einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Brettheim, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brettheim“ aufzustellen und das notwendige Verfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll das gesamte Grundstück Flst.Nr. 120 umfassen.

Bezüglich des Aufstellungsbeschlusses wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.

Zustimmung zu Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu folgendem Bauvorhaben sein Einvernehmen:
- Wohnhausumbau in Rot am See-Brettenfeld auf Flst.Nr. 19/1, Im Gässle 3

Vergabe – Instandsetzung von Gemeindeverbindungsstraßen und Feldwegen
Die Instandsetzungsarbeiten einzelner Gemeindeverbindungsstraßen und Feldwege wurde öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt sind 4 Angebote eingegangen. Der Gemeinderat erteilte der günstigsten Bieterin, der Firma Hähnlein aus Feuchtwangen den Auftrag zum Angebotspreis von 131.133,79 Euro.

Verschiedenes und Bekanntgaben
Die Verwaltung informierte darüber, dass eine Baugenehmigung für 2 Windkraftanlagen auf der Gemarkung Wallhausen erteilt wurde. Die Gemeinde Rot am See hatte hier Einwendungen geltend gemacht, da das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch vorhandene Vorranggebiet für Windkraftanlagen nicht in den Regionalplan aufgenommen wurde. Neue Anlagen sind somit auf dieser Fläche nicht möglich. Für die beiden jetzt genehmigten Anlagen gab es aber bereits positive Bauvorbescheide zum Zeitpunkt der Herausnahme aus dem Regionalplan. Daher wurde die Baugenehmigung vom Landratsamt nun erteilt.

Ein Teil des FFH-Gebietes „Jagst bei Kirchberg und Brettach“ befindet sich auf der Gemarkung der Gemeinde Rot am See. In Baden-Württemberg sollen die FFH-Gebiete vorrangig durch Vereinbarungen mit den Landnutzern gesichert werden. Voraussetzung hierfür sind Managementpläne, in denen die Vorkommen der Lebensraumtypen parzellenscharf erfasst und die erforderlichen Erhaltungs- und wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen dargestellt werden. Hierfür sind in der Zeit von Mai bis Oktober 2008 Geländebegehungen erforderlich. Bezüglich weiterer Informationen wird auf den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes verwiesen.

Die Kunststofflaufbahn der Sportanlage Rot am See wurde zwischenzeitlich gereinigt. Dabei musste festgestellt werden, dass mehr Risse vorhanden sind. Zunächst soll die Laufbahn ausgebessert werden. Die Ausbesserung des Segments wird dann anschließend erfolgen.

Am Wochenende wird in einzelnen Teilen der Gemeinde eine Befliegung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners stattfinden. Bei dem verwendeten Mittel handelt es sich um eine für den Menschen unschädliche Substanz. Bezüglich der Befliegungsorte verweisen wir auf den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Themen angesprochen:
DSL-Anschluss für Rot am See, Flurbereinigung Drachenwald, Verkehrssituation an der Ortsdurchfahrt Rot am See.

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Die Inhalte werden von der Gemeinde Rot am See gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rot am See wenden.

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