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Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen
Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2018 hat die Gemeinde Rot am See bisher keine Flächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgewiesen.
In der Gemeinderatssitzung am 19.10.2020 wurde dann dieser Beschluss überdacht und das Kreisplanungsamt mit der Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beauftragt.
Bürgermeister Dr. Kampe begrüßte Herrn Fuhrmann vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall. Herr Fuhrmann stellte den Entwurf des Kriterienkatalogs vor. Dieser enthält Ausschlusskriterien, Vorbehaltskriterien sowie Kommunale Kriterien. Ausschlusskriterien schließe eine Errichtung von PV-Anlagen aus, da z. B. gesetzliche Vorgaben gegen eine Nutzung als PV-Fläche entgegenstehen. Bei Zutreffen von Vorbehaltskriterien kann die Errichtung von PV-Anlagen eingeschränkt werden. Kommunale Kriterien konkretisieren eine Standortentscheidung und formen die Planungshoheit der Gemeinde aus.
Möchte der Gemeinderat zukünftig Freiflächenphotovoltaikanlagen grundsätzlich zulassen, so bedarf eine Freiflächenphotovoltaikanlage als planungsrechtliche Grundlage einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Kriterienkatalog dient hierzu als Grundlage und Entscheidungshilfe für die Beratung des Gemeinderates, ob der angefragte Standort den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde entspricht. Er ersetzt nicht die konkrete Entscheidung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Nach eingehender Beratung sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das Thema nochmals in einer späteren Sondersitzung zu beraten.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reubacher Straße“, Rot am See-Brettheim
a) Aufstellungsbeschluss
b) Vergabe Planungsauftrag
c) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Fa. Albich aus Rot am See-Brettheim benötigt eine Erweiterungsfläche. Vorgesehen ist hierfür das Flst. Nr. 126, Gemarkung Brettheim. In einem ersten Schritt soll eine Kaltlagerhalle errichtet werden, in einem weiteren Bauabschnitt ist die Auslagerung der Firma mit Produktion, Büro, Warmlager und Werkswohnung angedacht.
Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet, müssen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden.
Der Vorhabensträger wird die Kosten des Verfahrens tragen.
Da das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, nicht von Privatpersonen beauftragt werden kann, ist der Planungsauftrag durch die Gemeinde Rot am See zu erteilen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Planungsauftrag wurde an das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, vergeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung werden durchgeführt. Hierüber wird zu gegebener Zeit im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes informiert.
Rathaussanierung, Vergaben
a) Stahlbauarbeiten
Die Arbeiten wurden im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 07.09.2021 gingen 3 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin die Fa. WEAG GmbH, Aglasterhausen zum Angebotspreis von 73.267,01 Euro vergeben. Das Angebot der Fa. WEAG GmbH, Aglasterhausen liegt ca. 11.267,00 Euro über der Kostenberechnung.
b) Trockenbauarbeiten
Die Arbeit wurde im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 07.09.2021 ging 1 Angebot ein. Der Auftrag wurde an die Fa. Karl Schmidt GmbH aus Adelshofen zum Angebotspreis von 234.468,04 Euro vergeben. Bauamtsleiter Vogt informierte, dass dieses Gewerk im Zusammenhang mit dem Gewerk Malerarbeiten zu sehen ist. Dort ist eine entsprechende Unterschreitung der Kostenberechnung. Das Angebot der Fa. Karl Schmidt, Adelshofen liegt ca. 84.164,00 Euro über der Kostenberechnung.
c) Verkleidung Untersicht Auskragung
Die Arbeit wurde beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 5 Firmen angeschrieben Zur Submission am 07.09.2021 gingen 2 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. Wolfmeyer Holzbau, Blaufelden zum Angebotspreis von 58.715,91 Euro vergeben. Das Angebot der Fa. Wolfmeyer Holzbau, Blaufelden liegt ca. 30.716,00 Euro über der Kostenberechnung.
d) Innentüren
Die Arbeit wurde im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 07.09.2021 gingen 2 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. Härtel u. Herrmann GmbH, Michelfeld zum Angebotspreis von 153.421,82 Euro vergeben. Das Angebot der Fa. Härtel und Herrmann GmbH, Michelfeld liegt ca. 9.422,00 Euro über der Kostenberechnung.
e) Fliesenarbeiten
Die Arbeit wurde im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 17.09.2021 gingen 6 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fliesen Nurkic GmbH, Riederich zum Angebotspreis von 59.684,81 Euro vergeben.
Das Angebot der Fa. Nurkic GmbH, Riederich liegt ca. 6.685,00 Euro über der Kostenberechnung.
f) Bodenbelag
Die Arbeit wurde im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 17.09.2021 gingen 8 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. Böhmler GmbH, Korntal-Münchingen zum Angebotspreis von 67.720,10 Euro vergeben. Das Angebot der Fa. Böhmler GmbH, Korntal-Münchingen liegt ca. 7.721,00 Euro über der Kostenberechnung.
g) Parkett
Die Arbeit wurde beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 5 Firmen angeschrieben. Zur Submission am 17.09.2021 gingen 2 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. Franz-Parkett, Rot am See zum Angebotspreis von 36.698,33 Euro vergeben. Das Angebot der Fa. Franz-Parkett, Rot am See liegt ca. 5.302,00 Euro unter der Kostenberechnung.
h) Malerarbeiten
Die Arbeit wurde im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 17.09.2021 gingen 6 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. Hirsch GmbH, München zum Angebotspreis von 28.233,19 Euro vergeben. Das Angebot der Fa. Hirsch GmbH, München liegt ca. 79.767,00 Euro unter der Kostenberechnung.
i) WC-Trennwände
Die Arbeit wurde beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 4 Firmen angeschrieben. Zur Submission am 17.09.2021 gingen 2 Angebote ein. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. Schäfer Trennwandsysteme, Horhausen zum Angebotspreis von 16.082,68 Euro vergeben. Das Angebot der Fa. Schäfer Trennwandsysteme liegt ca. 3.083,00 Euro über der Kostenberechnung.
Erteilung von Gestattungen während der Muswiesenwoche
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in der Sitzung am 26.07.2021 beschlossen, die Muswiese 2021 abzusagen.
Der Verwaltung liegen Anfragen hinsichtlich Veranstaltungen am Muswiesenwochende (09.10.2021 / 10.10.2021) in Musdorf vor.
Im vergangenen Jahr wurden, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.07.2020, für den Muswiesenzeitraum (bis einschließlich 31.10.2020) keine gaststättenrechtlichen Gestattungen ausgestellt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass auch in der Zeit vom 09.10.2021 bis zum 14.10.2021 für gestattungspflichtige Veranstaltungen in Musdorf keine Gestattungen ausgestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sportveranstaltungen.
Zustimmung zu Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu folgenden Bauvorhaben sein Einvernehmen:
Dem Gemeinderat zur Kenntnis nach der im Gremium festgelegten Zuständigkeitsregelung:
Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Musdorfer Markttage
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Musdorfer Markttage müssen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch eine entsprechende Polizeiverordnung getroffen werden.
Diese regelt unter anderem ein Verbot zum Mitbringen, Nutzen, Bereithalten und Verteilen von Gegenständen oder Stoffen, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind. Ebenfalls verboten ist das Mitbringen von alkoholartigen Getränken oder Produkten in den Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung.
Die Besucher haben grundsätzlich den Anordnungen der Polizei, der Gemeindeverwaltung und der Security Folge zu leisten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Polizeiverordnung. Bezüglich des genauen Wortlauts der Polizeiverordnung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verweisen.
Verschiedenes und Bekanntgaben
Frau Kohrbacher informierte, dass für die Neugestaltung des Dorfplatzes in Hausen am Bach zunächst keine Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gewährt wurden. Der Antrag wurde nochmals gestellt und das Vorhaben kam bei der Vergabe der Rückflussmittel zum Zug.
Der Vorsitzende gab bekannt, dass für die Flutopfer zwischenzeitlich 9.563 Euro gespendet wurden. Auch aus Teilen der Bevölkerung wurden größere Beträge gespendet.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurden folgende Themen angesprochen: Post Rot am See, Ortsschild Lenkerstetten
Die Inhalte werden von der Gemeinde Rot am See gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rot am See wenden.
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Rot am See
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74585 Rot am See
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