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Vor Eintritt in die Tagesordnung bedankte sich Bürgermeister Dr. Kampe bei allen Beteiligten für die Mitarbeit an der Muswiese.
Kalkulation der Gebühren des Bestattungswesens für den Zeitraum 2023-2025
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Fischer von Schmidt und Häuser, Nordheim.
Die Bestattungsgebühren wurden letztmals zum 01.07.2019 angepasst. Im Vergleich zum letzten Kalkulationszeitraum sind für die Gebührensteigerungen v.a. erhöhte Aufwendungen bei den Bauhofkosten (Innere Verrechnung) und Preissteigerungen in allen Bereichen ursächlich.
Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Fischer, dass Grundlagen der Kalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2025 der Teilergebnishaushalt 2022 mit den Planansätzen für die Jahre 2023 bis 2025, die aktuelle Anlagenbuchhaltung Stand 31.12.2021, die Investitionsplanung bis 2025 sowie die Anzahl der Sterbefälle und weitere Belegungszahlen der letzten drei Jahre waren.
Nach § 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Rot am See handelt es sich bei den gemeindeeigenen Friedhöfen um eine öffentliche Einrichtung. Die Festlegung der Kostendeckungsgrade liegt im Ermessen des Gemeinderats. Die Gebühren sind dabei höchstens so zu bemessen, dass alle Kosten des Bestattungswesens gedeckt sind.
Wie auch bei der letzten Kalkulation wurde bei der Grabherstellung, der Pflegegebühren der Rasengräber und bei dem Grabzwischenweg ein Kostendeckungsgrad von 100 % angesetzt. Bei der Überlassung von Grabnutzungsrechten wurde ein Kostendeckungsgrad von 60 % und bei der Benutzung der Leichenhalle ein Kostendeckungsgrad von 40 % angesetzt. Für die weitere Beantragung von Zuschüssen (u.a. Ausgleichstock) sollten die vorgeschlagenen Kostendeckungsgrade beibehalten werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Kalkulation der Bestattungsgebühren für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025.
2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 25.07.2016
Gemeindekämmerer Zanzinger erläuterte, dass in mehreren Punkten eine Änderung der Friedhofssatzung notwendig ist. Einige Punkte werden bereits so gehandhabt und sind bisher nicht in der Friedhofssatzung geregelt. Bei einstelligen Urnengrabstätten sind zukünftig auch stehende Grabmale zulässig. Grabeinfassungen sind künftig ebenfalls zulässig. Eine Regelung hinsichtlich der Abmessung von Grabsteinen bei Rasenwahlgräbern wurde getroffen. Bei allen Rasengräbern ist eine Bepflanzung der Rasengrabstätte sowie eine Grabeinfassung nicht zulässig. Außerdem werden in die Änderung der Friedhofssatzung Regelungen zu Baumgräbern aufgenommen. Zukünftig wird außerdem kein Auswärtigenzuschlag mehr erhoben. Bezüglich des genauen Wortlauts der Satzung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.
Vorstellung des Seniorenplans für den Landkreis Schwäbisch Hall
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Keller-Combé vom Landratsamt Schwäbisch Hall. Herr Keller-Combé führte aus, dass der im November 2020 verabschiedete Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch auf insgesamt 277 Seiten alle Lebensbereiche von älteren Menschen beleuchtet und konkrete Handlungsempfehlungen für die künftige Weiterentwicklung der Angebote für Senioren im Landkreis formuliert. Der Plan enthält dabei zahlreiche Impulse für die Gestaltung des demografischen Wandels unmittelbar vor Ort, da viele der aufgeführten Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge ihre Wirkung in den Städten und Gemeinden des Landkreises entfalten und sinnvoll nur in enger Abstimmung und mit Beteiligung der Verwaltungen und Entscheidungsträger in den Kommunen umgesetzt werden können. Herr Keller-Combé erläuterte, dass bis im Jahr 2030 jede vierte im Landkreis lebende Person 65 Jahre und älter sein wird. Auch in der Gesamtgemeinde Rot am See wird die Zahl der über 65-jährigen steigen. Vorausberechnungen zeigen, dass im Landkreis bis 2030 ca. 2.000 zusätzliche Pflegeleistungen benötigt werden. Gerade bei diesem Thema ist es jedoch eine Betrachtung der Gesamtsituation gemeindeübergreifend notwendig, da in den örtlichen Pflegeeinrichtungen auch auswärtige Personen betreut werden. In Rot am See ist die Versorgung durch das Pflegezentrum Rot am See, das Pflegehaus Brettheim, die Haushalts- und Alltagshilfen, die Diakoniestation Blaufelden/Pflegeteam Rot am See, die Tagespflege Wallhausen, die ambulanten Pflegedienste, die Tagespflege Schrozberg, die Betreuungsgruppe Demenz und das Essen auf Rädern gut. Eine organisierte Nachbarschaftshilfe ist derzeit nicht vorhanden. Auf der Internetseite des Pflegestützpunktes Schwäbisch Hall können die Angebote in der Gemeinde abgerufen werden.
Kommunalpolitisch kann am meisten Einfluss auf die Bereiche Wohnen und Quartiersentwicklung sowie Wohnumfeld und Mobilität genommen werden. Studien zeigen, dass man im Alter weiterhin in seinem gewohnten Umfeld bleiben möchte. Hierfür ist der Erhalt der Selbstständigkeit und der sozialen Kontakte eine wichtige Voraussetzung. Barrierefreie öffentliche Räume, die Sicherstellung der Nahversorgung sowie gute vernetzte Mobilitätsangebote tragen hierzu bei.
Satzung zur Regelung eines verkaufsoffenen Sonntags in Rot am See am 07.05.2023
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) sieht vor, dass Verkaufsstellen anlässlich von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein können. Die zuständige Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Zuständig ist gemäß § 14 Abs. 1 LadÖG die Gemeinde Rot am See. Die Bestimmung der Tage und Öffnungszeiten erfolgt durch eine Satzung gemäß § 4 Abs. 1 GemO i.V.m. § 8 LadÖG.
Die Offenhaltung von Verkaufsstellen kann auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Sie darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Wird außerdem die Offenhaltung von Verkaufsstellen auf bestimmte Bezirke beschränkt, so sind die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage nur für diese Bezirke verbraucht.
Die Adventssonntage, Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht freigehalten werden (§ 18 Abs. 3 LadÖG).
Anlässlich des Frühlingstreffs in der Landwehr die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für den 07.05.2023 festgesetzt. Bezüglich des genauen Wortlauts der Satzung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.
Einziehung Weggrundstück, Flurstück 749, Gemarkung Hausen am Bach
Frau Kohrbacher informierte, dass das Grundstück Flurstück Nr. 749, der Gemarkung Hausen am Bach mit einer Größe von 1.066 m² nicht mehr als Feldweg genutzt wird, weshalb die Gemeinde beabsichtigt, den Weg einzuziehen.
Nach § 7 Absatz 1 Straßengesetz (StrG) kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Das vorgenannte Weggrundstück ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden. Des Weiteren dient der Weg nicht der Erschließung der umliegenden Grundstücke. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Grundstück Flst.Nr. 749, der Gemarkung Hausen am Bach mit einer Größe von 1.066 m² einzuziehen, da es für den Verkehr entbehrlich geworden ist.
Zustimmung zu Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu folgenden Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen:
Erweiterung Wohnzimmer auf Flst. Nr. 507/35, Gemarkung Rot am See, Tulpenstraße 36
Vergabe von Zimmererarbeiten – Teildachsanierung Kindergarten Rot am See (Zum Rothölzle 8)
Der Vorsitzende führte aus, dass eine Dachfläche des Kindergartens Rot am See (Zum Rothölzle 8) undicht ist. Die Dachfläche ist daher außerplanmäßig kurzfristig zu erneuern. Zwei Firmen wurden angefragt. Konjunkturbedingt wurde nur ein Angebot abgegeben. Der Auftrag wurde an die Zimmerei Marcus Zeitler aus Rot am See, zum Angebotspreis von 20.022,87 Euro vergeben.
Annahme von Zuwendungen
Es sind Zuwendungen für die Jungviehprämierung sowie eine Sachspende für den Kindergarten Rot am See eingegangen. Die Spenden wurden einstimmig angenommen.
Verschiedenes und Bekanntgaben
Der Vorsitzende teilte im Hinblick auf die Energiesparverordnung mit, dass die Beleuchtung des Salzsilos am Bauhof ausgeschalten wird. Die Straßenbeleuchtung wird auch wie bisher um Mitternacht ausgeschalten. Die Temperatur in den Hallen in Hausen am Bach und Reubach wird reduziert. Die Rathäuser in Beimbach und Reubach werden nur nach Bedarf geheizt. Das Rathaus in Rot am See wird derzeit aufgrund der Baumaßnahme nicht geheizt. Der Vorsitzende schlägt vor, die Weihnachtsbeleuchtung vollumfänglich aufzuhängen. Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Maßnahmen einstimmig zu.
Gemeindekämmerer Zanzinger erläuterte den aktuellen Stand hinsichtlich der Löschwasserversorgung. Nach einem externen Gutachten werden zusätzliche Löschwasserbehälter in Kleinbrettheim sowie in Brettheim benötigt. Außerdem empfiehlt das Gutachten 1.000 m Schlauchleitungen zu bevorraten. Im Haushaltsplan 2023 werden entsprechende Mittel bereitgestellt.
Hauptamtsleitrein Frau Däuber gibt bekannt, dass der Bezugspreis des Mitteilungsblattes zum 01.01.2023 auf 32,35 Euro steigt. Zum 01.01.2024 erfolgt voraussichtlich eine Anpassung des Bezugspreises um weitere 1,65 Euro.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurden folgende Anfragen gestellt:
Gehweg von Rot am See nach Musdorf, Straßenbeleuchtung, Starkregenrisikomanagement, Vergabevollmacht Rathaussanierung Fliesenarbeiten, Förderprogramm Sireneninfrastruktur, Weihnachtssitzung des Gemeinderates, Postfiliale Rot am See, Amtsblatt, unechte Teilortswahl.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Rot am See gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rot am See wenden.
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