Gemeinde Rot am See

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Die archivierten Artikel in der Übersicht

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 21.11.2022

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rot am See – Süd III“, Rot am See
a) Behandlung der Bedenken und Anregungen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Auslegungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Fuhrmann vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für das „Gewerbegebiet Rot am See – Süd III“ in Rot am See gefasst, den Planungsauftrag vergeben sowie den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gefasst. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.06.2022 bis zum 07.07.2022 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungen stellte Herr Fuhrmann in der Sitzung vor.  Das Regierungspräsidium Stuttgart hat unter anderem nochmals auf die Auflagen bezüglich der Ausfahrt auf die B290 hingewiesen, diese wurden im Schriftteil des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt. Außerdem wird die Formulierung hinsichtlich von Werbeanlagen in der Bauverbotszone konkretisiert. Die untere Wasser- und Bodenschutzbehörde hat grundsätzlich keine Bedenken hinsichtlich des Bebauungsplanes, weißt jedoch auf die Themen Entwässerung, Hochwasserschutz, Starkregenrisikomanagement, Bodenschutz und Bodenschutzkonzept hin. Die untere Landwirtschaftsbehörde empfiehlt, das Geruchsgutachten zu überarbeiten, dies wurde bereits in Auftrag gegeben.
Der Gemeinderat wog die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken entsprechend dem jeweiligen Beschlussvorschlag ab. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rot am See – Süd III“ in der Fassung vom 21.11.2022 wurde gebilligt und wird nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Zeitpunkt der Auslegung werden ortsüblich, im Amtsblatt, entsprechend noch bekannt gegeben. Maßgebend für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Lageplan des Kreisplanungsamtes Schwäbisch Hall mit Satzungstext (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften), Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.11.2022.

Ausbau von Plätzen für die Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte BM Dr. Kampe Herrn Architekt Polsfut aus Rot am See – Brettheim.  Zur Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen hat die Gemeinde das Wohnheim in der Zolläckerstraße 17 in Rot am See vom Landkreis angemietet. Weitere gemeindliche Unterbringungsmöglichkeiten stehen derzeit nicht zur Verfügung. In den kommenden Monaten ist vermehrt mit Flüchtlingszuweisungen zu rechnen. Eine Prognose für das kommende Jahr liegt jedoch noch nicht vor.  Architekt Polsfut stellt zunächst die Anforderungen an ein Wohnheim dar. Insbesondere die Punkte Brandschutz, Barrierefreiheit, Schallschutz, Wärmeschutz sowie die Anforderungen des Landesförderprogrammes sind zu beachten. Ein gemeindliches Flüchtlingswohnheim könnte hinter dem Wohnheim des Landkreises in der Zolläckerstraße errichtet werden. Der Entwurf des Architekturbüros Polsfut sieht Platz für 40 Personen vor. Für den Kostenvergleich wurde eine Kostenschätzung für eine Holzständerbauweise erstellt und zusätzlich eine Kostenschätzung eines Container-/Modulherstellers auf Grundlage dieser Planung eingeholt.   Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei der Errichtung in Modulbauweise betragen 2.515.000 Euro, die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Errichtung in einer Holzständerbauweise betragen 1.950.000 Euro. Der Gemeinderat nahm vom Vortrag der Verwaltung sowie des Architekten Kenntnis.

Jagdverpachtung zum 01.04.2023

Einberufung und Durchführung von Jagdgenossenschaftsversammlungen

Frau Kohrbacher informierte, dass in Brettheim und Hausen am Bach die Neuverpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke zum 01.04.2023 ansteht. 
Nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) müssen mindestens alle 6 Jahre Jagdgenossenschaftsversammlungen abgehalten werden. 
Diese Regelung hat zur Folge, dass jedes Mal das Jagdkataster neu erstellt werden muss. Über die Einberufung und Durchführung ist ein formaler Beschluss vom Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft zu fassen. Die Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen ist mit der Tagesordnung mindestens  2 Wochen vorher ortsüblich bekannt zu geben. In diesen Versammlungen sollten die jetzigen Jagdgenossenschaftssatzungen an das neue Satzungsmuster des Gemeindetags angepasst werden. 
Frau Kohrbacher erläuterte die wesentlichen Änderungen in der Jagdgenossenschaftssatzung.
Die in § 15 (4) JWMG geregelte Pflicht, vor der Verpachtung des Jagdrechts an einen Pächter der erstmals einen Jagdachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft schließt (Neupächter), die Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung einzuberufen, ist ersatzlos entfallen. Die jetzige Satzung sieht vor, die Verpachtung komplett (Neuverpachtung und Verlängerung des Pachtvertrags) auf den Gemeinderat zu übertragen.  Der Gemeinderat beschloss einstimmig in Brettheim und Hausen am Bach Jagdgenossenschaftsversammlungen abzuhalten. Die Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen wird mit der Tagesordnung mindestens 2 Wochen vorher im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rot am See bekannt gemacht. Außerdem wurde die Tagesordnung beschlossen und BM Dr. Kampe zum Versammlungsleiter sowie Frau Kohrbacher zur Schriftführerin bestellt. Der Gemeinderat stimmte der Jagdgenossenschaftssatzung einstimmig zu. 

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mehrzweckhallen und Sportanlagen der Gemeinde Rot am See

Frau Kohrbacher erläuterte, dass die Hallengebühren bei den letzten Satzungsänderungen nur geringfügig angepasst wurden. Die Änderungen betrafen im Wesentlichen die Aufnahme der Küchenbenutzung, da die Pächter des FORUMS (2016) und der Halle Reubach (2019) den Pachtvertrag zur Bewirtschaftung gekündigt haben. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren pauschal in allen Hallen um ca. 20 % zu erhöhen.  Außerdem soll zukünftig ein Zuschlag von 50 % bei Hochzeitsfeiern erhoben werden. Des Weiteren ist aufgrund der drastisch gestiegenen Energiekosten eine deutliche Anpassung des Heizungszuschlags vorgesehen. Im FORUM ist der Heizungszuschlag seit 2002 unverändert. Bei den Hallen Hausen am Bach und Reubach wird zukünftig, wie beim Forum und der Halle Brettheim zwischen der Nutzung im Sommer und Winter (inklusive Heizung) unterschieden. Bisher wurden pauschal 20,00 € erhoben.  Die Ermäßigungstatbestände für die erste Veranstaltung der Vereine bleiben unverändert. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mehrzweckhallen und Sportanlagen der Gemeinde Rot am See. Bezüglich des genauen Wortlauts der Satzung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.
 
1. Änderung der Benutzungsordnung für den Kunstrasenplatz Rot am See

Frau Kohrbacher führte aus, dass in der Sitzung am 22.12.2014 der Gemeinderat eine Benutzungsordnung für den Kunstrasenplatz beschlossen hat.  Die Benutzungsentgelte sollen nun nach 8 Jahren angepasst werden. Aus steuerrechtlichen Gründen sollte der Auswärtigenzuschlag nicht mehr erhoben werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 1. Änderung der Benutzungsordnung für den Kunstrasenplatz Rot am See. Bezüglich des genauen Wortlauts der Satzung wird auf den amtlichen Teil des heutigen Mitteilungsblattes verwiesen.
 

Zustimmung zu Bausachen

Der Gemeinderat erteilte zu folgenden Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen:

  • Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss auf Flst. Nr. 101, Gemarkung Rot am See, Kirchgasse 2
  • Lagerung von Kesselsand auf Flst. Nr. 762, „Hasenlauf“ (im Steinbruchgelände), Gemarkung Hausen am Bach

Dem Gemeinderat zur Kenntnis nach der im Gremium festgelegten Zuständigkeitsregelung:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. Nr. 737/18, Elsässer Ring 46, Gemarkung Rot am See

 
Annahme von Zuwendungen

Es sind Zuwendungen für die Gemeindebücherei, den Dorfplatz Brettheim, den Obstkorb des Kindergartens Brettheim sowie für die Fluchtlichtanlage des Sportplatzes Brettheim eingegangen. Die Spenden wurden einstimmig angenommen.

Verschiedenes und Bekanntgaben

Bauamtsleiter Bamme informierte, dass für den Kindergarten Rot am See Tische und Stühle beschafft werden. Die Kosten in Höhe von 17.630 Euro werden im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt. Des Weiteren teilte Bauamtsleiter Bamme mit, dass die Dachsanierung des Kindergartendaches am 21.11.2022 abgeschlossen wurde.
Frau Kohrbacher gab bekannt, dass die LEADER-Region Hohenlohe Tauber, zu der auch die Gemeinde Rot am See gehört, sich erfolgreich um die neue LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027 beworben hat. Es können sowohl kommunale als auch private Maßnahmen gefördert werden.
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Wasserverbrauchsgebühr neu kalkuliert werden muss, da die HWG die Preise erhöhen wird. Die Beratung hierüber wird voraussichtlich in der Dezember-Sitzung stattfinden.
Des Weiteren informierte Bürgermeister Dr. Kampe, dass mit der Renaturierung der Brettach bei Brettheim begonnen wurde. Aufgrund des Niederschlags am vergangenen Wochenende musste die Baumaßnahme jedoch kurzfristig wieder eingestellt werden.
 
Aus der Mitte des Gemeinderats wurden folgende Anfragen gestellt:   Post Rot am See, Straßenbeleuchtung, hausärztliche Versorgung, Fahrradverkehrsschule.

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Die Inhalte werden von der Gemeinde Rot am See gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rot am See wenden.

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