Gemeinde Rot am See

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Satzungen und Benutzungsordnungen

Wasserqualität

Das vom Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe an den Verbraucher abgegebene Trinkwasser entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung.

Die maximale Chlorzugabe beträgt 0,3 mg Chlordioxid je Liter.

Weitere Untersuchungsergebnisse können bei der Betriebsführungsstelle des Zweckverbandes Tel. 07953 9890-0 erfragt werden.
Internet: www.wv-hohenlohe.de oder www.now-wasser.de

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