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Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rot am See am 27.02.2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Verkaufsoffener Sonntag am 06.05.2012
Die Verkaufsstellen in Rot am See dürfen am Sonntag, den 06. Mai 2012, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist § 12 LadÖG zu beachten.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden entsprechen der §§ 15 und 16 des Gesetzes über die Ladenöffnung (LadÖG) geahndet.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung bei m Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Rot am See, 09.03.2012
gez.
Gröner
Bürgermeister
Bürgermeisteramt
Rot am See
Raiffeisenstraße 1
74585 Rot am See
Tel.: 07955 381-0
Fax: 07955 381-55
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