Hat sich ein Sterbefall in Ihrer Familie ereignet?

Ereignet sich ein Sterbefall bei Ihnen zu Hause, müssen Sie diesen persönlich anzeigen. Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, zeigt dieses den Sterbefall für Sie an.
Bei einem Sterbefall im Pflegezentrum Rot am See oder Pflegehaus Brettheim zeigt diese den Sterbefall schriftlich an.

Hinweis:
Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod bescheinigen. Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigt er oder sie die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall zeigt die Ermittlungsbehörde den Sterbefall beim Standesamt an.

Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt die gewünschten Sterbeurkunde aus.

Zuständigkeit

Das Standesamt des Sterbeortes

Fristen

Spätestens am dritten Werktag, der auf den Tod folgt

Hinweis: 
Der Samstag gilt nicht als Werktag.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
  • ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
  • falls verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern des bearbeitenden Standesamts geführt wird - Personenstandsurkunden der verstorbenen Person:

    • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft
    • ggf. Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde)
    • wenn keine Ehe/Lebenspartnerschaft bestand: Geburtsurkunde

Hinweis:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Übersetzungen ausländischer Urkunden.

Kosten

Datenabruf aus dem Melderegister für die Beurkundung eines Sterbefalls: EUR 10,00

Sie erhalten einmalig zwei Sterbeurkunden kostenlos:

  • Sozialversicherung
    (z. B. für die Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse)

Jede weitere Sterbeurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für private Versicherungen kostet 20,00 Euro.

Nach der Beerdigung sollte Folgendes erledigt werden

Rentenversicherungsträger über den Tod des Rentenberechtigten informieren

  1. Ist die verstorbene Person bereits Renter/in gewesen, ist das so genannte „Sterbevierteljahr“ bei der Post zu beantragen (Witwe/Witwer kann evtl. die Rente des Verstorbenen in voller Höhe für 3 Monate erhalten)
  2. Hinterbliebenenrente für Ehegatte/Waisen bei der Gemeindeverwaltung Rot am See bzw. Ortsverwaltung Brettheim beantragen

Die Antrage können Sie auf dem Rathaus Rot am See stellen (Terminvereinbarung erforderlich bei Frau Hüftlein, Tel. 07955 381-21). Um sich einen Behördengang zu ersparen, ist eine Antragsstellung zwischenzeitlich auch online auf der Internetseite des Deutschen Rentenversicherung (hier gehts zum Link) möglich.


Versicherungen/Mitgliedschaften des Verstorbenen kündigen

Kontakt

Standesamt Rot am See
Frau Ross
Tel.: 07955 381-24
E-Mail: jessica.ross(@)rotamsee.de