Lageplan Taubenrot V

Informationen zum Baugebiet „Taubenrot V“, Rot am See

Der komplette Bebauungsplan mit Text- und Planteil kann auf der Gemeindehomepage unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Bebauungsplan Taubenrot V

Die Zufahrt zu den Bauplätzen 737/15, 737/16, 737/17 und 737/18 erfolgt über die im Bebauungsplan ausgewiesene private Grünfläche (im Plan „Bauplatzübersicht“ hellgrün markiert). Auf dieser Fläche ist je Baugrundstück eine Zufahrt (maximale Breite 6,0 m) zulässig. Weitere Zufahrten, Stellplätze, Garagen, überdachte Stellplätze (Carports) sowie Nebenanlagen sind nicht zulässig. Die Grünfläche wird mitverkauft.

Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) wird je Bauplatz einzeln festgesetzt. Die genaue Höhe ist dem Planteil zu entnehmen, siehe Anlage.

Aufschüttungen und Abgrabungen sollen auf ein betriebsbedingt notwendiges Maß beschränkt werden. Aus diesem Grund werden Veränderungen der bestehenden Geländeoberfläche, abweichend von den Festsetzungen der Landesbauordnung, ab 1,0 m Höhe der Verfahrenspflicht unterzogen.

Höhenunterschiede zum Nachbargrundstück sind durch Abböschungen auf dem eigenen Grundstück oder durch Stützmauern an der gemeinsamen Grundstücksgrenze auszugleichen.
Stützmauern sind bis zu einer Höhe von maximal 1,0 m zulässig. Größere Höhenunterschiede können durch Abtreppungen überwunden werden. Der horizontale Abstand zwischen zwei Mauersprüngen muss mindestens 1,0 m betragen.

Stützmauern sind in trockenbauweise mit Naturstein zu erstellen.

Als Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen sind zulässig:

• Drahtzäune mit davorliegender Gehölzpflanzung oder Holzzäune mit senkrechter Lattung, Zaunhöhe max. 1,20 m
• Geschnittene Hecken, max. Höhe: 1,20 m

Gegenüber öffentlicher Verkehrsflächen – ausgenommen Fußwege – ist mit Einfriedungen und Stützmauern ein Abstand von mind. 0,5 m einzuhalten. Immergrüne Hecken aus Nadelgehölzen (Thuja) sind generell unzulässig.

Es ist kein Gasanschluss verlegt!

Westlich des Baugebiets verläuft das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn.