Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes

"Brettach/Jagst 2008, 2. Änderung"

der Gemeinden Rot am See und Wallhausen sowie der Stadt Kirchberg/Jagst

Der Gemeindeverwaltungsverband Brettach/Jagst hat am 30.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes "Brettach/Jagst 2008, 2. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Flächennutzungsplan mit Begründung vom 30.11.2023, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (02.11. bis 02.12.2020). Die Themen betrafen damals überwiegend Stellungnahmen zu den geplanten Siedlungsflächen, welche jedoch nur als Alternativflächen ins Verfahren eingestellt und nun zur öffentlichen Auslegung deutlich reduziert worden sind.

In der Begründung zum Flächennutzungsplan ist der Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen enthalten. Gegenstand der 2. Änderung ist die Neuaufnahme von „Kirchberg/Ilshofen II“ in Kirchberg/Jagst als Erweiterung des gemeinsamen Gewerbegebiets mit Ilshofen an der Bundesautobahn. Daneben werden die Wohngebiete „Oberloh I“ in Kirchberg/Jagst, „Taubenrot VI“ in Rot am See sowie „Zehentwiesen“ in Wallhausen neu aufgenommen. Ebenso wird die Sonderbaufläche „Sondergebiet Ressourcenpark Hertershofen“ in Rot am See sowie die vorhabenbezogene Mischbaufläche „Gartenbaubetrieb Hornberg“ in den Flächennutzungsplan neu ausgewiesen.

Die neuen Bauflächen werden im Umweltbericht einzeln beschrieben und anhand der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter analysiert und bewertet. Daneben erfolgen auch Abhandlungen über die übergeordneten

Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung) und zu beachtenden Schutzvorschriften und Restriktionen als auch eine Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die gesamte Fläche des Gemeindeverwaltungsverbands.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 in den jeweiligen Rathäusern öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können bei den Bürgermeisterämtern Kirchberg/Jagst, Rot am See und Wallhausen während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich bei den Bürgermeisterämtern eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Kommunen Kirchberg/Jagst, Rot am See und Wallhausen sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.