Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Freiflächenphotovoltaikanlage Spitalfeld" in Rot am See mit Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rot am See unter www.rotamsee.de/wirtschaft-leben/wohnen-und-bauen/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 12.05.2025

bis einschließlich 13.06.2025

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Rot am See während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
(Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

  • Umweltbericht

    Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.

  • Artenschutz

Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro für Landschaftsplanung, Dr. Schuler durchgeführt. Dabei wurden die Artengruppen Brutvögel, Reptilien, Haselmäuse, Schmetterlinge und Fledermäuse untersucht. Geschützte Reptilien und Haselmäuse konnten nicht nachgewiesen werden. Die aufgefundenen Schmetterlingsarten wurden als nicht relevant eingestuft. Weiterhin konnten keine Quartiere für Fledermäuse auf der Vorhabenfläche noch im direkten Umfeld nachgewiesen werden.

Es wurde eine indirekte Betroffenheit eines Brutreviers der Feldlerche nachgewiesen. Als vorgezogene, externe, Ausgleichsmaßnahme wurde die Anlage einer Buntbrache festgesetzt. Ferner sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen (Ausschluss von Baustelleneinrichtung/Lagerflächen/Beleuchtung am Waldrand sowie Baufeldräumung vor dem 31.03. und nach dem 15.08.) umzusetzen.

  • Biotopschutz

Es wurden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Auf die Erstellung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung konnte verzichtet werden. Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen umfassen: Den Ausschluss von Düngemitteln, Pestiziden, Herbiziden und chemischen Mitteln zur Reinigung der Module, 20 cm Bodenfreiheit bei Einzäunungen sowie das Auflockern des Bodens vor der Einsaat.

Als Ausgleichsmaßnahmen wurden festgesetzt: Die Anlage einer artenreichen Fettwiese, einer Buntbrache sowie einer Magerwiese, die Pflanzung von Laubbäumen und Anlage einer Hecke sowie Heckenstreifen.

  • Gewässerschutz

Ein Zufluss des Seebachs fließt westlich des Geltungsbereichs. Die rechtlichen Vorgaben zu Abstandsflächen wurden durch einen 10m Grünstreifen eingehalten. Eine Beeinträchtigung des Gewässers ist somit nicht zu erwarten.

  • Waldschutz

Es grenzen Waldflächen an das Plangebiet. Die gesetzlichen Vorgaben zum Waldabstand (30 m) wurden durch die Festsetzung einer Grünfläche beachtet. Eine Beeinträchtigung des Waldes ist somit nicht zu erwarten.

  • Denkmalschutz

Im Geltungsbereich liegen die ausgewiesenen Kulturdenkmale „Vorgeschichtliche Grabhügellandgruppe“ und „Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Rothenburger Landhege“. Ferner befindet sich das Kulturdenkmal „Vorgeschichtliche Grabhügel“ unmittelbar nördlich des Plangebiets. Die Kulturdenkmale sind im Rahmen der Bauausführung zu beachten.

  • Landschaftsschutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet „Rothenburger Landhege (13 Teilgebiete)“ grenzt im Südosten an das Plangebiet. Nachdem in die Fläche der Landhege nicht eingegriffen wird, ist keine Beeinträchtigung zu erwarten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse

info(@)rotamsee.de

übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Rot am See abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.rotamsee.de/wirtschaft-leben/wohnen-und-bauen/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das Zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Rot am See, 09.05.2025

Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung

VEP

Formblatt RPS-Auslegung

Liste TÖB

Plan A3

Planteil Auslegung

Schriftteil Anhang 1

Schriftteil Anhang 2

Schriftteil Anhang 2

Schriftteil Anhang 2 Übersichtsplan

Schriftteil

TÖB Auswertung Frühzeitige